BUND begrüßt Bestätigung der Brennelementesteuer durch den EuGH. Befristung der Steuer muss aufgehoben werden

04. Juni 2015 | Atomkraft, Energiewende

Berlin: Der stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Klaus Brunsmeier, begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Brennelementesteuer:

"Die Brennelementesteuer sorgt zumindest ein wenig dafür, dass Atomkraftwerke im Strommarkt nicht ungerechtfertigt bevorzugt werden. Die Brennelementesteuer ist wichtig und sie wirkt. Ohne die Steuer hätte Eon das AKW Grafenrheinfeld noch bis Ende des Jahres betrieben. Es bleibt zu hoffen, dass dem Urteil des EuGH weitere gerichtliche Niederlagen der AKW-Betreiber folgen, die derzeit in über 20 Verfahren mit einem Drohpotential von über 17 Milliarden Euro gegen den Bund und die Länder klagen. Auch das Bundesverfassungsgericht muss dieses Jahr über die Klagen der AKW-Betreiber gegen den Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe entscheiden. Die Politik muss die Stilllegung alter und gefährlicher Atomkraftwerke auch gegen wirtschaftliche Interessen der Betreiber durchsetzen können. Die unsinnige Befristung der Brenelementesteuer bis Ende 2016 muss jetzt schnell beendet werden. Der Staat würde mit einem Auslaufen der Brennelementesteuer auf wichtige Einnahmen verzichten und der Atomkraft ein goldenes Ende bescheren", sagte Klaus Brunsmeier.

Die Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt wird. Jährlich bringt sie dem Staat rund 1,3 Milliarden Euro Einnahmen. 

Pressekontakt

  • Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. (0 30) 2 75 86-421 bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. (0 30) 2 75 86-425/-489, presse(at)bund.net

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