Dem Gesetzentwurf zufolge soll ab 2024 jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings wäre nach jetzigem Stand auch der Einbau einer neuen klimaschädlichen Erdgasheizung weiterhin möglich, wenn diese technisch dazu in der Lage ist, reinen Wasserstoff zu verarbeiten („H2-ready“) und der Netzbetreiber einen Transformationsplan vorlegt, wonach das entsprechende Versorgungsgebiet bis zum Jahr 2035 auf Wasserstoff umgestellt werden soll.
Wissenschaftler*innen sind sich einig, dass eine Umstellung von Erdgasnetzen auf reinen Wasserstoff in der Breite des Gebäudesektors nicht praktikabel ist. Grüner Wasserstoff wird auch nach 2030 nur in sehr geringen Mengen und zu sehr hohen Preisen zur Verfügung stehen.
Zudem ist die Umstellung mit großen finanziellen Risiken für Verbraucher*innen sowie einem hohen Aufwand verbunden, weil derzeit vorhandene Leitungsnetze und Heizgeräte nicht für den Einsatz von Wasserstoff ausgelegt sind.
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- Irmela Colaço, Leiterin Wohnen und Gebäude beim BUND, Tel.: 030-27586-466
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