Naturnahe Fließgewässer, Berg- und Feuchtwiesen sowie Heideflächen, Moore und Buchenwälder bieten hier einen Rückzugsraum für seltene Arten wie Feuersalamander, Goldenen Scheckenfalter und Braunkehlchen. Auf einer Länge von knapp 100 Kilometern entlang des Grünen Bandes der Landkreise Hof, Vogtland- und Saale-Orla-Kreis entwickeln wir im Naturschutzgroßprojekt ‘Grünes Band Dreiländereck Bayern, Sachsen, Thüringen’ Maßnahmen, um diese Lebensräume langfristig zu erhalten oder wiederherzustellen. So wollen wir das Grüne Band zwischen Thüringer Schiefergebirge und Sächsisch-Bayerischem Vogtland als zentrale Verbundachse stärken und mit wertvollen Lebensräumen in seiner Umgebung verbinden. Seltene Biotope in Wald und Offenland sollen für gefährdete Tiere und Pflanzen erhalten bleiben.
Mit langem Atem für wertvolle Lebenräume
Blick ins Grüne Band mit Kfz-Sperrgraben zwischen Sachsen und Tschechien.
(Thomas Findeis)
Naturschutzgroßprojekte sind langfristig angelegte Vorhaben, die großflächige und besonders wertvolle Natur- und Kulturlandschaften entwickeln oder wiederherstellen.
Das Projekt I läuft vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2028. Das Nationale BUND Kompetenzzentrum Grünes Band setzt es mit einer Fördersumme von knapp 1 Mio. Euro um. Die vier Mitarbeitenden sitzen in Bayern, Sachsen und Thüringen. Damit wird den vorhandenen Gebietskenntnissen, Kontakten zu Landnutzenden und unterschiedlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen.
In diesem dreijährigen Projekt I erarbeiten wir mit einem sogenannten ‘Pflege- und Entwicklungsplan’ Naturschutzmaßnahmen, die dazu beitragen, die wertvollen Biotope im Projektraum zu erhalten und zu entwickeln. Hierfür werden vorhandene Daten durch aktuelle Kartierungen ergänzt. Parallel führen wir Gespräche mit den Akteur*innen vor Ort, um deren Wissen und deren Ideen einzubeziehen und die unterschiedlichen Bedingungen in den drei Ländern ausreichend zu berücksichtigen.
Wenn der Pflege- und Entwicklungsplan abgestimmt und in der Region akzeptiert ist, können wir in Projekt II Maßnahmen gemeinsam mit den Flächenbewirtschaftenden umsetzen. Das Einmalige an diesem Projekt: Es erstreckt sich über drei Bundesländer. So ist es möglich, Akteur*innen der drei Länder an einen Tisch zu bringen und gemeinsam über Ländergrenzen hinweg wertvolle Lebensräume zu schützen und zu entwickeln - eine große Chance für seltene Arten und für die Bevölkerung vor Ort.
Vom Todesstreifen zur Lebenslinie
Grenzturm mit Feuerfalter und Schafgarbe. (Foto: Helmut Schlumprecht)
Jahrzehntelang teilte der Eiserne Vorhang Deutschland und Europa und trennte Menschen voneinander. Der Versuch, diese Grenze zu überwinden, kostete viele Menschen ihre Gesundheit, Heimat oder sogar das Leben. Ausgerechnet im Schatten dieser menschenfeindlichen Grenze entwickelte sich ungeplant ein Rückzugsraum für seltene Arten. Denn während die Landschaft in Ost und West durch Infrastruktur zerschnitten und immer intensiver genutzt wurde, imitierten die Grenztruppen unbeabsichtigt alte Nutzungsformen. Um Grenzübertritte zu erschweren, hielten sie den Geländestreifen zwischen ehemaliger Staatsgrenze und Kolonnenweg offen, ohne ihn zu düngen. Zwergstrauchheiden und Grasfluren entstanden. Grenznahe Moore, Wälder und Auen blieben fast ungestört. Früher weit verbreitete Arten wie Braunkehlchen, Feuerfalter, Arnika oder das Breitblättrige Knabenkraut konnten im Grünen Band überleben.
Diese Arten sollen profitieren
Die hier porträtierten, seltenen Arten sind sogenannte ‘Zielarten’. Durch die Maßnahmen des Projektes sollen sich ihre Bestände stabilisieren bzw. ausweiten. Davon profitieren auch die Biotope, in denen sie leben sowie viele weitere Arten.
Goldener Scheckenfalter
Goldener Scheckenfalter auf Arnikablüte. (Foto: Thomas Findeis)
Der Goldene Scheckenfalter benötigt naturnahe, blütenreiche Wiesen, die extensiv bewirtschaftet werden. Er ist für seine Eiablage auf den Gewöhnlichen Teufelsabbiss angewiesen. Im Projekt wollen wir Flächen für den Falter aufwerten und so voneinander getrennte Populationen miteinander verbinden.
Feuersalamander
Ein Feuersalamander unterwegs im Wald.
(Foto: Jerzy Gorecki
/
pixabay.com)
Der Feuersalamander lebt in schattigen Laubwäldern mit klaren, kühlen Quellbächen, Waldtümpeln oder wassergefüllten Wagenspuren. Im Projekt wollen wir naturnahe Wälder und Kleingewässer vergrößern oder neu anlegen. Dies kommt auch anderen Amphibien wie dem Berg- und dem Fadenmolch sowie weiteren Gewässerlebewesen zugute.
Westgroppe
Eine Westgroppe schwimmt über einen kiesigen Bachgrund. Foto: Andreas Hartl
Die Westgroppe - auch Mühlkoppe genannt - ist ein Grundfisch ohne Schwimmblase. Als Kieslaicher ist sie auf saubere, weitgehend unbelastete kleine und mittelgroße Fließgewässer angewiesen. Anders als etwa die Bachforelle kann sie auch kleinere Querbauwerke nicht überwinden ebenso wenig wie kurze Gewässerabschnitte, die durch Rohre laufen. Wir wollen deshalb naturferne Gewässerabschnitte für die Westgroppe und andere Fischarten naturnah gestalten und durchgängig machen.
Braunkehlchen
Braunkehlchen auf hohem Gras. (Foto: Dieter Damschen)
Das Braunkehlchen lebt auf meist feuchten, strukturreichen und extensiv genutzten Wiesen mit vielen Sitzwarten. Das können kleine Sträucher, Altgrasbestände oder Weidepfähle sein. Im Projekt wollen wir letzte Brutvorkommen der Region schützen und die Ausbreitung des Vogels in angrenzende Lebensräume fördern.
Arnika
Arnikawiese am Grünen Band. (Foto: Thomas Findeis)
Die Arnika ist eine noch heute verwendete Heilpflanze. Früher war sie - wie viele weitere Kräuter - auf den Bergwiesen des Projektgebietes so verbreitet, dass sogenannte Buckelapotheker sie bis nach Holland trugen. Im Projekt wollen wir mit den Landwirt*innen brachgefallene Wiesen wieder in eine extensive Nutzung bringen, damit sie wie früher gelb-orange blühen. Davon profitieren zahlreiche Insekten. Und - durch das schöne Landschaftsbild - auch Menschen, die vor Ort Erholung suchen.
Pressemitteilungen
Fragen und Antworten
Wie ist das Projekt entstanden?
Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz riefen anlässlich des 30. Jahrestages der Wiedervereinigung Deutschlands dazu auf, neue Naturschutzgroßprojekte am Grünen Band einzureichen. Darauf reagierte der BUND. Auf die Projektskizze folgte der Antrag und im Herbst 2025 die Bewilligung von Projekt I. Die Region um das Dreiländereck Bayern-Sachsen-Thüringen gilt seit der ersten bundesweiten ‘Bestandsaufnahme Grünes Band’ von 2001 als besonders wertvoll. Hier finden sich gefährdete Bergwiesen, Zwergstrauchheiden, Fließgewässer, Felsbiotope und Moore. Seltene Arten wie Goldener Scheckenfalter, Arnika oder Holunderknabenkraut drohen zu verschwinden. Denn die traditionelle Landnutzung, die zu dieser Vielfalt beigetragen hat, ist in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen. Hier will das Projekt gegensteuern, um diese besondere Landschaft und ihre Arten auch für zukünftige Generationen erlebbar zu machen.
Welche Vorteile bringt das Projekt für die Region?
Bereits während des Projekts I bringen wir Akteur*innen aus den drei Bundesländern zusammen. Wir erörtern, mit welchen Maßnahmen wir wertvolle Lebensräume erhalten und verbinden sowie gleichzeitig die Region stärken können.
Werden in Projekt II dann konkrete Maßnahmen umgesetzt, hat dies nicht nur auf seltene Arten und Biotope positive Auswirkungen. Der Erhalt artenreicher Lebensräume und traditioneller Nutzungsformen erhöht auch die Lebens- und Erholungsqualität für die Menschen vor Ort. Regionale Wertschöpfung, Tourismus und Arbeitsplätze können ebenfalls profitieren. Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern können zudem den lokalen Hochwasserschutz verbessern.
Wie wirkt sich das Projekt auf Eigentümer*innen und Landnutzende aus?
Das Projekt setzt auf Freiwilligkeit. Wir werden die im Projekt I erarbeiteten Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplanes in der Praxis nur umsetzen, wenn die Eigentümer*innen und Nutzer*innen zustimmen. Die Förderung konkreter Maßnahmen erfolgt daher erst im Projekt II, dem Umsetzungsprojekt.
Wie werden Anwohnende und Landnutzende in das Projekt einbezogen?
Wir entwickeln mögliche Maßnahmen gemeinsam mit den Akteur*innen der Region. In der sogenannten ‘Projektbegleitenden Arbeitsgruppe’ sind Kommunen, Verbände, Behörden, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft vertreten. Dort und in weiteren Gesprächsrunden tauschen wir uns über die Projektziele, geplante Maßnahmen und deren praktische Umsetzbarkeit aus.
Ergänzend erfassen wir in einer sozioökonomischen Studie die Bedürfnisse und Handlungsspielräume der Landnutzenden und -eigentümer*innen. In persönlichen Gesprächen prüfen wir gemeinsam, welche Maßnahmen vor Ort umsetzbar sind. Informationsveranstaltungen und der direkte Austausch bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Bedenken anzusprechen und eigene Ideen einzubringen.
Wie wird das Projekt finanziert und wer sind die Partner*innen vor Ort?
Das Naturschutzgroßprojekt wird gefördert sowie fachlich betreut vom
- Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (75%)
- Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (7,35%)
- Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (3,30%)
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds (4,35%).
Das Nationale BUND Kompetenzzentrum Grünes Band als Projektträger bringt 10% als Eigenanteil ein, was nur dank vieler Spender*innen, denen das Grüne Band am Herzen liegt, möglich ist.
Das Projekt ist eng eingebunden in ein Partner-Netzwerk aus erfahrenen Institutionen der Region:
- die Landkreise Hof, Vogtlandkreis und Saale-Orla-Kreis mit ihren Unteren Forst-, Naturschutz- und Wasserbehörden
- der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung Oberfranken
- dem Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale
Förderhinweis
Dieses Projekt wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds und mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.