Steuerminderungen bei Unterstiftungen
Wenn Sie eine Unterstiftung gründen, die unter dem Dach der BUNDStiftung agiert, sind ebenso erhebliche Steuerersparnisse möglich. Sie können innerhalb von zehn Jahren bis zu 307.000 Euro neben dem Spendenhöchstbetrag als steuermindernd anführen.
Weitere steuerliche Aspekte
Stifter können bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen. Das "Alter" der Stiftung spielt hierbei keine Rolle, die fiskalische Regelung gilt ohne Beachtung, ob es sich hier um eine Neugründung oder eine lange bestehende Stiftung handelt. Die gestiftete Summe kann flexibel innerhalb von zehn Jahren in Abzug gebracht werden. Zusätzlich kann man jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung als Spende oder Zustiftung einbringen.