Glyphosat: BUND erwartet von Cem Özdemir strenge Anwendungsbeschränkungen

15. Dezember 2023 | Umweltgifte, Landwirtschaft

Zur heutigen Bekanntgabe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht zu haben, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt erklärt Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

Antje von Broock BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock

Die Aufhebung des nationalen Verbots von Glyphosat ist ein Rückschritt für den Schutz von Mensch und Natur. Es ist daher wichtig, dass der Agrarminister zukünftig strenge Auflagen für die Anwendung von Glyphosat erlassen will. Nur so sind negative Effekte auf Ökosysteme zu verringern.

Glyphosat darf nicht angewendet werden, wenn es nichtchemische Alternativen gibt. Im Haus- und Kleingarten muss die Anwendung komplett verboten werden. Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend beim Menschen und trägt massiv zum Biodiversitätsverlust bei.

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  • Corinna Hölzel, BUND-Pestizidexpertin
    Tel.: 03027586-547
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    corinna.hoelzel(at)bund.net
  • BUND-Pressestelle: 
    Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Lara Dalbudak
    Tel.:  +49 30 27586-497 | -531 | -425 |
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