Innenministerium will keine Bürgerbeteiligung bei Großprojekten
Im Januar 2011 legte das Innenministerium einen Gesetzesentwurf vor, der die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern bei großen Infrastrukturvorhaben einschränken sollte. Ein breiter gesellschaftlicher Widerstand sorgte dafür, dass dieser Entwurf im Papierkorb landete.
Die CDU signalisierte, sie habe gelernt; sie wolle sich für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung einsetzen, weitere Stuttgart 21 vermeiden. 2012 startete sie sogar einen Bürgerdialog zur Zukunft Deutschlands.
Inzwischen liegt mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren ein neuer Entwurf vor, aus dem hervorgeht, wie die Bundesregierung die BürgerInnen bei der Genehmigung von Großanlagen und Infrastrukturvorhaben beteiligen möchte. Dieses Gesetz hat weitreichende Bedeutung für viele Bürger, für die Umwelt und für die Infrastrukturpolitik in Deutschland. Denn es betrifft die Planung und Genehmigung von neuen Autobahnen, Bundesstraßen, Bergbauvorhaben, Flussausbauten, neuen Kanälen und Bahnbauvorhaben auf Bundesebene.
Von Bürgerbeteiligung ist im vorliegenden Entwurf zwar die Rede. Wirklichkeit soll Bürgerbeteiligung aber nicht werden.
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