Im Steigerwald sind seltene Arten wie Wildkatze, Halsbandschnäpper oder Igelstachelbart zuhause. Mächtige Buchen ragen in den Himmel, einige zerfallen und bieten Tausenden von Pilzen, Moosen, Käfern und anderen Kleintieren Lebensraum.
Streit ums Schutzgebiet
Der weitsichtige Landrat Günther Denzler ließ im April 2014 Teile des Steigerwalds zum "Geschützten Landschaftsbestandteil" erklären. Im 775 Hektar großen "Hohen Buchenen Wald" war fortan fast jede Forstwirtschaft untersagt. Der Wald sollte sich – dauerhaft vom Zugriff des Menschen befreit – zu einem echten Naturwald entwickeln. Dieser "Urwald von morgen" könnte später Teil der Kernzone eines Nationalparks werden.
Doch die CSU-Regierung weiß ihr Naturerbe nicht zu schätzen. Und das, obwohl es in Bayern kaum noch vergleichbare große Buchenwälder gibt. Auch die besondere Verantwortung, die wir für den Schutz der Rotbuche tragen – Deutschland liegt im Zentrum ihres Verbreitungsgebietes – kümmert sie nicht. Stattdessen ließ sie das angeblich rechtswidrige Schutzgebiet zum 1. September 2015 von der Bezirksregierung aufheben. Ein rein politisch motiviertes Verfahren, begleitet von Protesten der Naturschutzverbände, des Vereins "Nationalpark Nordsteigerwald" und vieler Bürger*innen.
Der BUND hat gemeinsam mit dem Landesbund für Vogelschutz daraufhin eine Normenkontrollklage eingereicht – um eindeutig zu klären, ob das Bamberger Landratsamt rechtmäßig gehandelt hat. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende Juli 2016 bestätigt, allerdings eine Revision zugelassen. Jetzt kann nur das Bundesverwaltungsgericht klären, ob die Aufhebung des "Geschützten Landschaftsbestandteils Hoher Buchener Wald" rechtens war. Der endgültige Ausgang des Verfahrens ist somit weiter offen. Der BUND wird weiter für die alten Buchen im Steigerwald kämpfen!