Der Hambacher Wald darf nicht gerodet werden, weil:
- Er von unschätzbarer Bedeutung für viele seltene Tiere wie die Bechsteinfledermaus ist.
- RWE die Kohle gar nicht braucht, um seinen Betrieb aufrecht zu erhalten.
- Das Oberlandesgericht Münster dies vorerst untersagt!
- Kohleverstromung den Klimawandel anheizt. Deutschland muss so schnell wie möglich raus aus der Kohle, um seine Klimaziele zu erreichen!
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Demo am 6.10. mit 50.000 Teilnehmenden (und weitere Aktionen für den Erhalt des Hambacher Waldes und den Kohleausstieg)
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Fragen und Antworten
zur Rettung des Hambacher Waldes
Der Hambacher Wald ist uralt. Er konnte sich seit der Wiederbewaldung nach der letzten Eiszeit ununterbrochen entwickeln. Der Wald ist von unschätzbarer Bedeutung für viele seltene Tiere wie den <link tiere-pflanzen wildkatze europaeische-wildkatze lebensraum zielart-wildkatze mittelspecht>Mittelspecht, den <link service publikationen detail publication steckbrief-springfrosch>Springfrosch, die <link tiere-pflanzen wildkatze europaeische-wildkatze lebensraum zielart-wildkatze bechsteinfledermaus>Bechsteinfledermaus oder die <link tiere-pflanzen wildkatze europaeische-wildkatze lebensraum zielart-wildkatze haselmaus>Haselmaus. Von dem in den 1970er Jahren noch mehr als 4.000 Hektar großen Wald sind durch den Braunkohletagebau jedoch heute nur noch etwa 550 Hektar vorhanden. Diese müssen unbedingt unter Schutz gestellt werden! Wir dürfen nicht zulassen, dass unersetzliche Natur unwiederbringlich zerstört wird.
Nein. Nach Einschätzung des BUND Nordrhein-Westfalen könnte RWE im Tagebau Hambach noch mindestens zwei bis drei Jahre Kohle fördern, ohne neue Waldflächen zu roden. Das heißt, die Kraftwerke stehen ohne die Rodungen keineswegs still.
RWE hat in den 1970er Jahren die Erlaubnis erhalten, 70 Hektar Wald pro Jahr für den Tagebau zu roden. Der BUND NRW hatte Ende 2017 einen <link aktuelles detail-aktuelles news kommentar-bund-eilverfahren-gegen-tagebau-hambach-erwirkt-vorlaeufigen-rodungsstopp-fuer-den-hambache>Rodungsstopp für den Hambacher Wald erwirkt, u.a. weil dort die seltene und in Europa streng geschützte Bechsteinfledermaus vorkommt. Doch dieser Stopp hätte bald geendet, denn im Oktober beginnt die neue Rodungssaison.
Zwar hatte RWE gegenüber dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Stillhaltezusage abgegeben, nicht vor dem 14. Oktober mit Rodungen beginnen zu wollen. Eine Garantie, dass diesen Winter keine Bäume mehr abgeholzt werden, war das jedoch nicht. Deshalb lag es uns so sehr am Herzen, eine schnelle gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, um den Hambacher Wald vor weiterer sinnloser Zerstörung zu bewahren. Und dies ist uns gelungen!
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 5.10.2018 unserem Eilantrag gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Demnach darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Dies gilt, bis über die Klage des BUND rechtskräftig entschieden ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Wir haben uns mit unserem Antrag für einen Rodungsstopp also durchgesetzt. Über die Fortführung des Tagebaus Hambach ist damit zwar noch nicht entschieden, das heißt, die Bagger stehen nicht still. Aber RWE darf keine weiteren Rodungsmaßnahmen ergreifen. Die Interessensabwägung des Oberverwaltungsgerichts in Münster ging zu Gunsten des BUND aus, weil dieser Wald sehr wertvoll ist und durch die Rodung irreversible Fakten geschaffen würden. Damit ist die Rodungssaison im Hambacher Wald beendet.
Die Bezirksregierung Arnsberg und RWE konnten nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts in Münster nicht belegen, dass die sofortige Rodung aus tagebautechnischen Gründen notwendig sei oder weil anderenfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre.
Dies ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und war auch ein gutes Signal für den friedlichen Protest tausender Klimaschützer im Hambacher Wald am 6.10.2018 und weit darüber hinaus.
Der Hambacher Wald erfüllt unstreitig die Kriterien der europäischen <link naturschutz natura-2000 hintergrund geschichte>Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und muss darum als <link naturschutz natura-2000>Natura-2000-Gebiet geschützt werden. Für diese Gebiete gilt ein sog. "Verschlechterungsverbot", d.h. es darf darin z.B. kein Wald gerodet werden.
Der BUND klagt deswegen für den Schutz des Hambacher Waldes vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Bis über die Klage des BUND entschieden ist, darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Der Rodungsstopp gilt angesichts der Komplexität des Verfahrens de facto wahrscheinlich bis Ende 2020. So lange wird es wohl dauern, bis ein letztinstanzliches Urteil gefällt ist.
In der Kohlekommission hat sich der BUND dafür eingesetzt, einen schnellen Ausstieg aus der Kohle zu erreichen – und auch auf diesem Weg den Hambacher Wald endgültig vor der Zerstörung zu retten. Mit der Empfehlung der Kommission, früh drei Gigawatt Braunkohle im Rheinland abzuschalten, wäre der Hambacher Wald aus BUND-Sicht gerettet.