Recht und Politik – nationale und internationale Pestizidpolitik

Der Einsatz von Pestiziden ist rechtlich auf verschiedenen Ebenen geregelt. Auf internationaler Ebene gibt es mehrere Abkommen und Kontrollmechanismen, die den Einsatz reglementieren und negative Einflüsse auf die Umwelt begrenzen sollen.

Auf europäischer Ebene wird aktuell intensiv über eine neue Rahmenrichtlinie diskutiert, die die Risiken, die aus dem Einsatz von Pestiziden resultieren, reduzieren soll. Auf nationaler Ebene wurden oder werden Nationale Aktionspläne entwickelt, die die europäischen Ziele in konkrete lokale Handlungsziele übersetzen sollen.

Nationale und internationale Pestizidpolitik

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Pestizide: Politik und Recht auf deutscher und EU-Ebene

Der Einsatz von Pestiziden unterliegt in Deutschland nationaler wie europäischer Gesetzgebung. In der EU regelt die "Verordnung 1107/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates" vom 21.10.2009 den Pestizideinsatz. In Deutschland sind Einsatzgebiete, Zulassung und Kontrollen zum größten Teil im Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz vom 2.12.2012, PflSchG) geregelt.

Europäische Ebene

Die Europäische Union will mit einer neuen Rahmenrichtlinie die Risiken durch den Einsatz von Pestiziden in der EU reduzieren. Hierfür mussten bis 2012 alle Mitgliedsstaaten Nationale Aktionspläne vorlegen. Diese wurden jeweils auf nationaler Ebene von VertreterInnen von Landwirtschaft, Industrie und Handel sowie Natur- und Umweltschutzverbänden im gemeinsamen Dialog erarbeitet werden. Einige Nationalstaaten haben bis heute noch keine Aktionspläne vorgelegt.

Basierend auf der Mitteilung der EU-Kommission vom 12. Juli 2006 "Hin zu einer thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden" wurde 2009 die Richtlinie 2009/128/EG verabschiedet. Diese setzt die gemeinsamen Ziele für die zukünftige Pestizidpolitik der Europäischen Union: Dies sind neben den bereits oben genannten

  • die Einführung eines Fort- und Weiterbildungssystem für Produzenten, Händler und Verwender von Pestiziden,
  • die regelmäßige Kontrolle von Anwendungsgeräten für Pestizide,
  • Schutz der Gewässer und gefährdeter Gebiete sowie
  • die Einführung eines europaweiten Indikatorensystems basierend auf statistischen Daten die helfen Risiken des Einsatzes von Pestiziden zu bewerten.

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Nationale Ebene

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – Umwelt- Verbraucher- und Imkerverbände sind frühzeitig aus dem Prozeß ausgestiegen

Am 10. April 2013 wurde der Nationale Aktionsplan zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (NAP) von der Bundesregierung verabschiedet und danach im Bundesanzeiger veröffentlicht. Umwelt-, Verbraucher und Imkerverbände beteiligten sich lange Zeit an dem Prozess und erarbeiteten kritische Stellungnahmen. Im November 2011 kündigten sie dem Bundesministerium die Zusammenarbeit auf und verließen den Prozess. Ihre Anregungen wurden kaum berücksichtigt. Außerdem  fühlten sich als "grünes Feigenblatt" missbraucht.

Die im Nationalen Aktionsplan festgelegten Reduktionsziele zum Einsatz von Pestiziden sind nach Ansicht des BUND und seiner Partnerorganisationen zu niedrig angesetzt. Grundlegende Begriffe werden im NAP nicht klar definiert. So soll der Einsatz von Pestiziden auf ein "notwendiges Maß" reduziert werden. Ebenso fehlen konkrete Ansätze zum Schutz der Biologischen Vielfalt: Zusammenhänge zwischen dem Einsatz von Pestiziden und den Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt werden außer Acht gelassen. Außerdem sind die Formulierungen zum Gewässerschutz vollkommen unzureichend.

5–Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz

Der Einsatz von Pestiziden ist einer der Hauptgründe für den Verlust der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Das Umweltbundesamt (UBA) rät deshalb in einem "5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz" zum Umdenken im Pflanzenschutz. Chemischer Pflanzenschutz ist nach Aussagen des UBA ohne Zweifel risikobehaftet. Die Pestizide wirken, nicht ohne Nebenwirkungen für die Umwelt. Besonders wichtig ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich zu minimieren und stärker auf Alternativen zu setzen.

Der massive Einsatz von Ackergiften lässt die Tier- und Pflanzenwelt auf Feldern und Wiesen immer weiter verarmen. Denn die meisten dieser Gifte wirken nicht nur auf die Schädlinge allein. So beim Rebhuhn: Weil Pflanzenschutzmittel auch Ackerkräuter und Insekten vernichten, finden die Rebhühner nicht genügend Nahrung für sich und ihren Nachwuchs.


Pestizidpolitik weltweit: internationale Abkommen

Auf globaler Ebene gibt es mehrere Abkommen, die sich mit dem Einsatz von Pestiziden befassen. Die älteste dieser Vereinbarungen ist der so genannte FAO-Code der Food and Agriculture Organization of the United Nations. Das 1985 von den Vereinten Nationen beschlossene und zuletzt 2002 aktualisierte Papier benennt Standards im Umgang mit dem Einsatz von Pestiziden. In seiner ursprünglichen Fassung beinhaltete der "International Code of Conduct on the Distribution and Use of Pesticides" auch den "Prior Informated Consent", der in der Rotterdam Convention aufgegangen ist.

Prior Informated Consent (Rotterdam Convention)

Die Diskussionen um den Prior Informated Consent (PIC), einem System zum Informationsaustausch über schädliche Substanzen und ihre Auswirkungen führten zu einer größeren globalen Aufmerksamkeit für das Problem Pestizide. 1998 wurde die auf dem PIC basierende Rotterdam Convention beschlossen, welche eine international verbindliche Regelung zur Kontrolle des internationalen Handels mit bestimmten gefährlichen Chemikalien darstellt. Die Rotterdam Convention soll "die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichem Schaden [durch bestimmte gefährliche Chemikalien] ... bewahren ... und zu ihrer umweltverträglichen Verwendung [beitragen]" (Art. 1).

POPs Convention (Stockholm Convention)

POP steht für Persistent Organic Pollutions, damit sind Pestizide, Dioxine und Chemikalien gemeint, die ungewollt als Nebenprodukte der Industrie entstehen. Sie sind auf der ganzen Erde zu finden, ob im Wasser, im Boden oder in der Luft. POPs lagern sich im Fettgewebe aller Lebewesen an und können krebserregend wirken bzw. andere Krankheiten oder hormonelle Veränderungen hervorrufen. Die POPs- bzw. Stockholm-Konvention soll die globalen Umweltprobleme, verursacht durch die Langlebigkeit der organischen Schadstoffe, lösen und weitere Gesundheitsschädigungen von Tieren und Menschen verhindern.

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