Wir verpflichten uns zu Transparenz
Wer für das Gemeinwohl tätig ist, sollte sagen
- was die Organisation tut,
- woher ihre Mittel stammen und
- wie sie verwendet werden und
- wer die EntscheidungsträgerInnen sind.
Der BUND folgt der Initiative Transparente Zivilgesellschaft: zur Präambel
Informationen über den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland entsprechend der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Bundesgeschäftsstelle
Kaiserin-Augusta-Allee 5
10553 Berlin
Ansprechperson ITZ: Lisa Hauser (Leitung des Büros der Bundesgeschäftsführerin Kfm. Geschäftsbereich)
lisa.hauser(at)bund.net
Gründung: 20. Juli 1975
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen
Umwelt schützen. Natur bewahren: Der BUND
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) setzt sich ein für den Schutz unserer Natur und Umwelt — damit die Erde für alle, die auf ihr leben, bewohnbar bleibt.
Der BUND engagiert sich — zum Beispiel — für eine ökologische Landwirtschaft und gesunde Lebensmittel, für den Klimaschutz und den Ausbau regenerativer Energien, für den Schutz bedrohter Arten, des Waldes und des Wassers.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind wegen der Förderung des Natur- und Umweltschutzes nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin StNr. 27/026/35703 vom 12.06.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Der Bundesvorstand des BUND hat bis zu zehn Mitglieder:
- Olaf Bandt, Vorsitzender
- Verena Graichen, stellvertretende Vorsitzende
- Myriam Rapior, stellvertretende Vorsitzende
- Dr. Jens Klocksin, Schatzmeister
- Doris Tropper, Beisitzerin
- Armin Gabler, Beisitzer
- Marie-Luisa Wahn, Beisitzerin
Diese Vorstandsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung des BUND gewählt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.
Aufgrund ihrer Funktion im Verband gehören dem Vorstand außerdem an:
- Joachim Spangenberg, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats
- Sylvia Pilarsky-Grosch, Vorsitzende des Verbandsrates
- Robert Fritzenkötter, Vertreter für die BUNDjugend
Verbandsrat und Wissenschaftlicher Beirat
Gesamtrat
Der Gesamtrat setzt sich zusammen aus
- dem Vorstand,
- dem Verbandsrat und
- dem Wissenschaftlichen Beirat.
Für den Wissenschaftlichen Beirat nehmen sein/e Vorsitzende/r und die beiden Stellvertreter oder Stellvertreterinnen teil.
- Eva Nolte, Bundesgeschäftsführerin Kaufmännischer Geschäftsbereich
- Lia Polotzek/Patrick Rohde, Interimsgeschäfsführung Politik
- Nicole Anton, Interimsgeschäftsführung Kommunikation
Gemäß der Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung des BUND wird das Amt der/des Bundesvorsitzenden mit 126.000 Euro/Jahr vergütet.
Gleichzeitig erhalten die Bundesvorstandsmitglieder eine Brutto-Aufwandsentschädigung: Stellvertreter*innen des/der Bundesvorsitzenden jeweils 5.755,92 Euro/Jahr; Schatzmeister*in, Vorsitzende*r Verbandsrat, Vorsitzende*r Wissenschaftlicher Beirat jeweils 3.989,75 Euro/Jahr; Beisitzer*innen jeweils 1.749,72 Euro/Jahr.
Die Bundesgeschäftsführung hat ein Jahresgehalt von 109.760 Euro für die Geschäftsführung des Vereins und der Tochtergesellschaft.
(Stand April 2023)
5. Tätigkeitsbericht
Zum Jahresbericht
6. Personalstruktur
In der Bundesgeschäftsstelle des BUND arbeiten [Stand Januar 2024] 93 Mitarbeiterinnen und 53 Mitarbeiter (Gesamt 146). Davon in Vollzeit 33 Mitarbeiter*innen, in Teilzeit 113 Mitarbeiter*innen. Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse beträgt ca. 25 Prozent (z. B. Drittmittelprojekte, Vertretungen).
Zudem arbeiten Trainees, Volontäre, BFDler, FÖJler, Aushilfen und Werkstudenten in der Bundesgeschäftsstelle. Praktikumsstellen werden nicht angeboten.
Zudem arbeiten Trainees, Volontär*innen, BFDler, FÖJler und Aushilfen in der Bundesgeschäftsstelle. Praktikumsstellen werden nicht angeboten.
Gehaltsstruktur BUND-Bundesverband 2024
7. Angaben der Mittelherkunft
Der BUND finanziert sich zu über achtzig Prozent aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Erbschaften. Er gibt nicht mehr Geld aus als er einnimmt. Mit der Bildung von Rücklagen sorgt er vor. Sein Vermögen legt der BUND in sicheren Geldanlagen an. Spekulationen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Und er hat nicht zu verbergen: Der BUND lässt — über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus — seinen Jahresabschluss von einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin unter die Lupe nehmen. Auch in diesem Jahr wurden die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung kontrolliert und von einer externen Wirtschaftsprüferin wie in den Vorjahren uneingeschränkt bestätigt. Die BUND-Finanzen werden auch vom zuständigen Berliner Finanzamt regelmäßig intensiv überprüft. Stets ohne Beanstandungen.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Rund 40,5 Mio. hat der BUND 2023 ausgegeben. Der Anteil der Verwaltungskosten betrug sechs Prozent.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der BUND ist Mitglied von
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit N+U GmbH
Das Stammkapital der N+U GmbH beträgt 25.600 Euro. Alleiniger Gesellschafter ist der BUND e.V. Er wird vertreten durch
- Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender
- Verena Graichen, stellvertretende BUND-Vorsitzende
- Dr. Jens Klocksin, Schatzmeister des BUND e.V.
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit BUC GmbH
Das Stammkapital der BUC GmbH beträgt 25.000 Euro. Alleiniger Gesellschafter ist der BUND e.V. Er wird vertreten durch
- Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender
- Susanne Gerstner, Stellvertretende Vorsitzende des Verbandsrates
- Dr. Jens Klocksin, Schatzmeister des BUND e.V.
Der BUND hat 16 Landesverbände
Informationen über die BUNDjugend, die BUNDstiftung und die BUND GmbH:
Personelle Verflechtungen
1. Geschäftsführerin der GmbH ist Eva Nolte (Bundesgeschäftsführerin Kaufmännischer Geschäftsbereich des BUND e.V.).
2. Der Vorstand der BUNDstiftung besteht aus
- Eva Nolte (Bundesgeschäftsführerin Kfm. Geschäftsbereich)
- Olaf Bandt (Vorsitzender)
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Der BUND erhält keine Einzelspenden, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.