Verbandsrat
Der Verbandsrat ist das Ländergremien des BUND. Es fungiert in erster Linie als Bindeglied zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden.
Dem Verbandsrat gehören an:
- je ein*e Vertreter*in der BUND Landesverbände
- ein*e Vertreter*in der BUNDjugend
- der/die Bundesvorsitzende*r
- sowie beratend die Bundesgeschäftsführung und ein*e Landesgeschäftsführer*in
BUND-Vorsitz: Olaf Bandt
BUNDjugend: Johanna Schnitzler (Jannik Buddeberg)
Aus den Landesverbänden:
- Baden-Württemberg: Sylvia Pilarsky-Grosch (Werner Gottstein)
- Bayern: Richard Mergner (Max Wallleitner)
- Berlin: Julia Epp (Charlotte Wiemann)
- Brandenburg: Franziska Sperfeld (n.n.)
- Bremen: Dieter Mazur (Anja Siemering)
- Hamburg: Sabine Sommer (Sonja Schalke)
- Hessen: Jörg Nitsch (Gabriela Terhorst)
- Mecklenburg-Vorpommern: Bettina Baier (Kiesel Cramer)
- Niedersachsen: Susanne Gerstner (Michael Rode)
- Nordrhein-Westfalen: Holger Sticht (Kerstin Ciesla)
- Rheinland-Pfalz: Sabine Yacoub (Egbert Bialk)
- Saarland: Christoph Hassel (Michael Grittmann)
- Sachsen: Lars Stratmann (Franziska Heß)
- Sachsen-Anhalt: Ralf Meyer (Wolf Schlipko)
- Schleswig-Holstein: Dietmar Ulbrich (Julian Retzlaff)
- Thüringen: Robert Bednarsky (Frank Henkel)
(in Klammern stellvertretende Vertreter*innen)
Verbandsrat-Vorstand
Der Verbandsrat wählt eine*n Vorsitzende*n, die qua Amt auch Mitglied im Bundesvorstand ist. Seit Februar 2023 ist Sylvia Pilarsky-Grosch (BUND Baden-Württemberg) die Vorsitzende des Verbandsrats. Ihre Stellvertreter sind Dieter Mazur (BUND Bremen) und Susanne Gerstner (BUND Niedersachsen).
Aufgaben und Befugnisse des Verbandsrats
- Bindeglied zwischen Bundesverband und Landesverbänden zu sein;
- Schlichtungsstelle zwischen Landesverbänden zu sein;
- an der Stärkung der inneren Struktur des BUND mitzuwirken;
- die Tätigkeit der Landesverbände zu koordinieren und den Informationsfluss zwischen Bundesverband und Landesverbänden zu verbessern;
- Anträge zur Delegiertenversammlung vorzubereiten;
- die Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung durch den Vorstand zu überwachen;
- Vorschläge über die Mittelverteilung zwischen Landesverbänden untereinander sowie zwischen Landesverbänden und Bundesverband zu erarbeiten;
- über Beschwerden gegen Ausschlussbeschlüsse zu entscheiden.
Gesamtrat
Der Gesamtrat ist nach der Bundesdelegiertenversammlung das höchste Gremium des BUND. Er entscheidet z.B. in Fällen besonderer Dringlichkeit über Aufgaben, die sonst der Delegiertenversammlung vorbehalten sind. Der Gesamtrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundesvorstands, des Verbandsrat sowie des Vorstands des Wissenschaftlichen Beirats.