Schiedsgericht des BUND

Die Bundesdelegiertenversammlung des BUND beschloss im Jahr 2009 die satzungsgemäße Einsetzung eines Schiedsgerichtes, um eine geregelte Konfliktlösung zu verankern.

Das Schiedsgericht hat die Aufgabe, über vereinsrechtliche Streitigkeiten, die zur Wahrung von Rechten geführt werden, die sich aus der Vereinsmitgliedschaft ergeben oder bei Aufnahme als Mitglied ergeben würden, zu entscheiden.

Das Schiedsgericht wird auf die Dauer von drei Jahren auf Vorschlag des Bundesvorstands von der Bundesdelegiertenversammlung gewählt.

Mitglieder des Schiedsgerichtes sind bis 2025:

  • Vorsitzende: Dr. Franziska Heß
  • Stellv. Vorsitzender: Rüdiger Nebelsieck
  • Beisitzer*innen: Dirk Teßmer und Carola von Paczensky
  • Stellv. Beisitzer*innen: Dr. Oliver Schreiber und Volker Nebelsieck

Kontakt zum Schiedsgericht:

Frau Dr. Franziska Heß

Vorsitzende des Schiedsgerichtes

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

Kaiserin-Augusta-Allee 5

10553 Berlin

Mail: schiedsgericht(at)post.bund.net

 

Zur Regelung der Arbeit des Schiedsgerichtes hat der Bundesvorstand gemäß §16a Absatz 5 der BUND Satzung eine Schiedsordnung beschlossen.

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