Unsere Aufgaben
Der Arbeitskreis (AK) Recht besteht aus rund 40 Mitgliedern, 20 bis 30 davon sind aktiv. Im Arbeitskreis arbeiten verschiedenste UmweltrechtlerInnen zusammen – Studenten, Referendarinnen, Hochschulprofessoren, Rechtsanwältinnen, Pensionäre sowie interessierte Laien. Der unterschiedliche Erfahrungshintergrund ermöglicht eine breite und inhaltsstarke Diskussion der anstehenden Rechtsprobleme.
Inhaltliche Schwerpunkte des Arbeitskreises sind rechtspolitische Themen und der Austausch darüber, wie sich die Umweltrechtssprechung entwickelt und wie sie zu beeinflussen ist. Im Fokus stehen Rechtsfragen aus allen Bereichen des Natur- und Umweltschutzes. Eine besonders enge Verzahnung besteht mit Fragen des Naturschutzrechtes (Umsetzung der Europäischen Richtlinien zu Vogelschutz und Natura 2000) und dem Immissionsschutzrecht (Lärmschutz, Anlagen- und Luftreinhalterecht). In regelmäßigen Sitzungen bespricht der AK aktuelle Gesetzesvorhaben des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft. Gerade Europa prägt das deutsche Umweltrecht heute entscheidend.
Bei wichtigen Gesetzesvorhaben versucht der AK durch regelmäßige Behördenkontakte bereits frühzeitig Verbesserungen in den Gesetzesentwürfen zu erreichen bzw. umweltfreundliche Teile dieser Entwürfe durch Gespräche mit Politikern durchzusetzen. Im Rahmen des Verbände-Anhörungsverfahrens erstellt der Arbeitskreis schriftliche Stellungnahmen.
Im Vordergrund der Arbeit standen zuletzt die Umsetzung der Århus-Konvention und der Öffentlichkeitsrichtlinie der EU in deutsches Recht, vor allem im Umweltrechtsbehelfsgesetz; die Erarbeitung einer Stellungnahme zum "EAG Bau" (Novellierung des Baugesetzbuches aufgrund einer Planrichtlinie der EU); Fragen des Verbandsklagerechts; und eine Stellungnahme zum Ruheschutz-/Lärmschutzpapier.
Das Engagement des AK ist querschnittsorientiert. Speziell mit den BUND-Arbeitskreisen Immissionsschutz und Energie besteht ein intensiver Erfahrungsaustausch. Zudem vertreten Mitglieder des AK den BUND bei juristischen Fachtagungen – etwa zum Thema Verbandsklage – und bei der Jahrestagung der Gesellschaft für Umweltrecht, dem zentralen Treffpunkt der deutschen UmweltrechtlerInnen. Im Anschluss an diese Tagung findet traditionell eine Sitzung des Arbeitskreises statt; sie steht auch jenen offen, die nicht Mitglied des AK sind. So entwickelt sich ein fruchtbarer Austausch von Erfahrungen mit Kundigen des Umweltrechts auf allen Ebenen – Behörden, Gerichten und Kanzleien.
Zu den künftigen Herausforderungen wird die Frage gehören, wie der Arbeitskreis die Gesetzgebung auf EU-Ebene beeinflussen kann – eine spannende und anspruchsvolle Aufgabe.
- Stellungnahme zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie im Bergrecht (PDF)
- Stellungnahme zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften (PDF)
- Leitfaden zu den Beteiligungs- und Klagerechten der Umweltverbände (PDF)
- Sechs-Punkte-Programm für mehr Bürgerbeteiligung (PDF)
- Kommentar: Sieg für die Umweltbewegung, Klagerechte ausgeweitet (PDF)
- Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung und klimagrechten Stadtentwicklung in den Gemeinden