Initiative Lieferkettengesetz: Keine Profite ohne Gewissen

Deutsche und europäische Unternehmen zerstören die Umwelt und verletzen Menschenrechte in ihren Lieferketten. Bislang hat das für sie kaum Konsequenzen. Strenge Lieferkettengesetze können das ändern und die Unternehmen für Verstöße in Haftung nehmen.

Ein vom Schlamm zerstörtes Haus. Foto: Ricardo Sturk / Movimento dos Atingidos por Barragens (MAB) Ein vom Schlamm nach dem Dammbruch bei der brasilianischen Kleinstadt Brumadinho zerstörtes Haus. Kurz zuvor hatte der TÜV Süd dem Damm Unbedenklichkeit attestiert.  (Ricardo Sturk / Movimento dos Atingidos por Barragens)

Deutsche und europäische Unternehmen tragen weltweit zu Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und zur Klimakrise bei. Kurzfristiges Profitstreben sorgt häufig dafür, dass Arbeitsschutzstandards missachtet und keine fairen Löhne gezahlt werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen ist so nicht möglich. 

Auch für das Fehlverhalten von EU-Unternehmen gibt es zahlreiche Beispiele: Europäische Textilriesen ließen ihre Kleidung im Rana Plaza produzieren. Ein berüchtigtes Gebäude in Dhaka, welches 2013 einstürzte und über 1.100 Menschen unter sich begrub. Energiekonzerne aus dem globalen Norden schaden mit dem Abbau fossiler Energieträger im globalen Süden der Umwelt und Biodiversität vor Ort – und heizen den Planeten weiter auf. Zulieferer schikanieren indigene Umwelt- und Klimaaktivist*innen und europäische Unternehmen sehen viel zu häufig weg.

Lieferkettengesetze können fatale Folgen stoppen

Wirkungsvolle Lieferkettengesetze können Unternehmen dazu verpflichten, Risiken für Mensch, Umwelt und Klima zu minimieren. Der BUND macht sich deshalb als Mitglied der Initiative Lieferkettengesetz für ein wirksames europäisches Lieferkettengesetz stark.  

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Alles zum Thema Lieferkettengesetze

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Gibt es bereits Lieferkettengesetze in Deutschland und der EU?

Ja, im Juni 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Am 23. Februar 2022 zog die EU-Kommission mit ihrem Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz nach. Dieser Entwurf muss zukünftig verschärft werden.

Warum reicht das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht aus?

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein zivilgesellschaftlicher Erfolg. Doch leider kann es noch keinen echten Beitrag gegen das Artensterben und die Klimakrise leisten. Denn es erlegt nur wenigen deutschen Unternehmen pauschale Sorgfaltspflichten gegenüber unmittelbaren Zulieferern auf. Dabei liegen die Probleme in der Lieferkette oft viel tiefer – etwa bei mittelbaren Zulieferern. Diese müssen allerdings nur in Einzelfällen einem genaueren Blick unterzogen werden.

Zudem können Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen deutsche Unternehmen nicht wegen Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz verklagen. Ein ganzheitlicher Schutz von Umwelt und Klima ist in dem Gesetz ebenso nicht vorgesehen.
 

Warum braucht es überhaupt ein europäisches Lieferkettengesetz?

Ein wirksames EU-Lieferkettengesetz ist ein erster Schritt in Richtung globale Gerechtigkeit. Nur rund 100 Unternehmen sind für mehr als 70 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen seit 1988 verantwortlich. Nach wie vor ist der Großteil des weltweiten Gesamtvermögens im globalen Norden zu verorten – was auch daran liegt, dass die Mehrheit hochprofitabler Unternehmen hier ihren Sitz hat.

Ein Lieferkettengesetz wird diese Verhältnisse nicht grundlegend ändern. Aber es kann zumindest dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Geschäftspraktiken überprüfen müssen und (mehrheitlich im globalen Süden zu verortende) Geschädigte zu Recht gelangen. Das EU-Lieferkettengesetz muss Unternehmen daher strikte Vorgaben machen. 
 

Was fordert der BUND von einem EU-Lieferkettengesetz?

Das EU-Lieferkettengesetz darf nicht mit den Schwächen des deutschen Vorgängers behaftet sein. Das bedeutet konkret, dass 

  • Menschen und Umwelt entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette eines europäischen Unternehmens geschützt werden müssen.
  • Unternehmen strenge Umwelt- und Klimapflichten auferlegt werden.
  • Unternehmen für Verstöße gegen die ihnen auferlegten Sorgfaltspflichten haften müssen, wenn hierdurch Menschen, Umwelt oder Klima zu Schaden kommen.
     

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Kontakt

Ceren Yildiz

wiss. Mitarbeiterin: Umweltschutz in Lieferketten
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