JEFTA – TTIP und CETA auf Japanisch?

Bereits seit 2013 wurde hinter verschlossenen Türen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan, das JEFTA-Abkommen, verhandelt. Im Sommer 2018 wurde JEFTA unterzeichnet – muss allerdings noch vom EU-Parlament ratifiziert werden. Die Auswirkungen von JEFTA wären enorm: Es drohen Gesetze von Konzerngnaden und massive Rückschritte im europäischen Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Containerschiff im Hafen. Foto: Axel Ahoi / CC0 1.0 / unsplash.com Containerschiff im Hamburger Hafen  (Axel Ahoi / unsplash.com)

Am 17. Juli 2018 wurde das Handelsabkommen JEFTA zwischen der EU und Japan unterzeichnet und muss nur noch vom Europäischen Parlament ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Bereits seit März 2013 wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt, eine Einigung wurde im Sommer 2017 pünktlich zum G20-Gipfel in Hamburg erzielt. Die Auswirkungen von JEFTA wären enorm: Denn die EU und Japan decken ein Viertel der gesamten Weltwirtschaft ab.

Wie TTIP und CETA verfolgt auch JEFTA eine Konzernagenda. Die Anzahl von Lobbygesprächen, die die EU-Kommission im Vorfeld mit Wirtschaftsvertreter*innen geführt hat, ist besorgniserregend. Dieser Einfluss zeigt sich auch beim Inhalt des Abkommens: So wird JEFTA sogenannte regulatorische Kooperation enthalten, also die Schaffung von Strukturen, bei denen Lobbyist*innen frühzeitig an Gesetzgebungsprozessen beteiligt werden. Hiervon könnten beispielsweise Standards im Bereich der Gentechnik betroffen sein, die der Wirtschaft schon längere Zeit ein Dorn im Auge sind.

Das zeigt sich an den Forderungen des "Business Roundtables" zwischen der EU und Japan, einem Zusammenschluss großer europäischer und japanischer Unternehmen wie z.B. Bayer, das gerade erst mit Monsanto fusioniert ist. Sie fordern, dass gentechnisch veränderte Organismen (GVO) "in einer wissenschaftlich fundierten und verhältnismäßigen Art und Weise" reguliert werden sollten. Im Klartext bedeutet das die Absenkung von Standards. Da auch das Vorsorgeprinzip in JEFTA nicht ausreichend verankert ist, ergeben sich hier erhebliche Risiken.

JEFTA gefährdet die öffentliche Daseinsvorsorge

JEFTA enthält zwar keine Investor-Staat-Schiedsgerichte, also private Schiedsgerichte, vor denen Investoren Staaten verklagen können. Die EU und Japan verhandeln allerdings im Moment hinter verschlossenen Türen weiter über ein Investitionsabkommen.

Wie CETA enthält auch JEFTA eine sogenannte "Negativliste" in Bezug auf Dienstleistungen. Das bedeutet, dass alle Dienstleistungen zur Liberalisierung freigegeben sind, die nicht explizit aufgelistet sind – eine echte Gefahr für die öffentliche Daseinsvorsorge. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft sieht beispielsweise die öffentliche Wasserwirtschaft und insbesondere die Abwasserentsorgung nicht ausreichend geschützt.

Außerdem kommt es durch JEFTA zu erhöhtem Wettbewerbsdruck in der Landwirtschaft. So wird die EU versuchen, ihre Überproduktion von Schweinefleisch und Milch in Japan abzusetzen, was die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Japan massiv gefährdet.

Als die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström danach gefragt wurde, ob die EU tatsächlich Schweinefleisch nach Japan exportieren müsse, wenn die Schweinezucht hierzulande das Grundwasser vergiftet, antwortet sie, dass wir exportieren müssen, damit unsere Wirtschaft wächst. Es sei nicht ihre Aufgabe, sich um umweltfreundliche Produktion zu kümmern, sondern ausschließlich den Handel zu fördern.

Doch auch JEFTA kann noch gestoppt werden. Das europäische Parlament stimmt erst Ende 2018 über JEFTA ab. Deshalb müssen wir jetzt den Druck auf Abgeordnete im europäischen Parlament erhöhen und sie dazu auffordern, JEFTA nicht zuzustimmen.

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