Der Wolf ist zurück in Deutschland

Der Wolf galt in Deutschland seit Anfang des 20. Jahrhunderts als ausgerottet. Seit einigen Jahren erobern sich die Tiere ihre ursprüngliche Heimat zurück. Der BUND begrüßt die Rückkehr des Wolfes.

Wolf im Nationalpark Bayerischer Wald. Wolf im Nationalpark Bayerischer Wald  (Meli1670 / pixabay.com)

Die ersten Beobachtungen von neuen Wölfen in Deutschland gab es bereits 1996. Im Jahr 2000 wurde schließlich der erste wildlebende Wolfsnachwuchs in der Muskauer Heide in Sachsen geboren. Aktuell leben in ganz Deutschland 157 Rudel, 27 Paare und 19 sesshafte Einzeltiere, wobei die meisten Wölfe in Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zu finden sind. Aber auch in fast allen anderen Bundesländern siedeln sich mittlerweile wieder einzelne Wölfe an.

Mit etwa 403 bis 429 erwachsenen Tieren ist der günstige Erhaltungszustand des Wolfes hierzulande noch lange nicht erreicht. Der günstige Erhaltungszustand ist maßgeblich für die Einschätzung des Schutzstatus nach EU-Recht. Dafür muss eine Population üblicherweise 1.000 erwachsene Tiere umfassen. Forderungen nach einer Herabstufung des Schutzstatus' des Wolfes, nach wolfsfreien Zonen und Quotenabschüssen lehnt der BUND ab. Dasselbe gilt für eine Übernahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. Die meisten Wolfsrudel verhalten sich unauffällig. Mehrfach auffällig gewordene Wölfe können nach geltendem Recht auch jetzt schon erlegt werden, so bereits geschehen in Niedersachsen und Sachsen.

Hat der Wolf eine Zukunft in Deutschland?

Wolfsjunges; Foto: iStock.com / Iurii Wenn ein Wolfsjunges alt genug ist, verlässt es das Revier der Eltern, um sich sein eigenes Territorium zu suchen.  (Iurii / iStock.com)

Wölfe sind äußerst anpassungsfähig und nicht auf unberührte Wildnis angewiesen, sie kommen in unserer Kulturlandschaft gut zurecht. Als typische Langstreckenwanderer können sie in kurzer Zeit weite Strecken zurücklegen. So ist davon auszugehen, dass sich auch in den kommenden Jahren weitere Rudel in geeigneten Lebensräumen in Deutschland ansiedeln – wenn man sie lässt.

Wichtig für die erfolgreiche Wiederbesiedlung Deutschlands durch den streng geschützten Wolf ist dessen Akzeptanz und Toleranz durch die Bevölkerung, Nutztierhalter*innen und Jäger*innen. Der Schutz von Nutztieren vor Wolfsübergriffen ist dabei von zentraler Bedeutung. Der BUND fordert daher die vollständige Förderung von Herdenschutzmaßnahmen durch die Behörden, unbürokratische Entschädigungszahlungen bei Rissen und die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Schäfer*innen, z. B. durch die Einführung einer Weidetierprämie.

Fragen und Antworten zu Wölfen in Deutschland

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Sind Wölfe für Menschen gefährlich?

Nein, Angst vor Wölfen braucht niemand zu haben. Das Märchen von Rotkäppchen und dem bösen Wolf kennt zwar Jede*r, doch in Wahrheit geht der Wolf dem Menschen lieber aus dem Weg.

Was ist ein Wolfsrudel?

Das Wolfsrudel könnte man fast als Familie bezeichnen, denn es besteht aus dem Elternpaar und dessen Nachwuchs des aktuellen und des letzten Jahres. Ein Wolfspaar bleibt oft sein ganzes Leben zusammen. Wenn die Jungtiere alt genug sind, verlassen sie das Revier der Eltern, um sich ihr eigenes Territorium zu suchen. Dabei müssen sie oft weite Strecken zurücklegen. Die Größe des vom Rudel besetzten Gebietes hängt stark mit dem Nahrungsangebot zusammen.

Was fressen Wölfe?

Das Beutespektrum der heimischen Wölfe reicht von Reh-, Rot- und Schwarzwild über Hasen bis hin zu Mäusen und Vögeln. Gelegentlich kann es auch zu Übergriffen auf Schafe oder Ziegen kommen, wenn diese nicht ausreichend geschützt sind. Dies sind aber absolute Ausnahmen: Nahrungsanalysen in der Lausitz zeigten, dass sich Wölfe zu 96 Prozent von Rehen, Hirschen und Wildschweinen ernähren. Nutztiere machten hingegen nur rund ein Prozent der Beute aus.

Sind Nutztiere den Wölfen schutzlos ausgeliefert?

Nein, durch die Verwendung von wolfssicheren Zäunen nahm die Zahl der Risse von Nutztieren in den Wolfsgebieten in den vergangenen Jahren ab. Hier muss die Politik den Tierhalter*innen aber auch finanzielle Unterstützung anbieten, z.B. zur Anschaffung von Herdenschutzhunden. Die Bundesländer sollten schleunigst Managementpläne für den Wolf aufstellen, in denen Hilfen und Entschädigungen für Tierhalter*innen geregelt werden. 

Können Wölfe und Jäger*innen miteinander auskommen?

Eine Bejagung des Wolfes ist in Deutschland gesetzlich verboten. Auch wenn der Wolf dieselben Tiere wie die Jäger*innen bevorzugt, gibt es Möglichkeiten für ein gutes Miteinander von Wölfen und Jäger*innen. Jäger*innen sollen einen "den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand" (Paragraph 1 Bundesjagdgesetz) erhalten, dazu zählen auch Beutegreifer wie der Wolf. Vereinzeltes Fehlverhalten bei Wolfabschüssen sollte Anlass für verstärkte Aufklärungskampagnen sein. 

Wie steht der BUND zum "Lex lupus", das den Abschuss von Wölfen erleichtern soll?

Der Abschuss von "Problemwölfen" darf nur der letzte Ausweg sein, wenn die Prävention versagt hat. Deshalb erwartet der BUND zunächst von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dass sie gemeinsam mit den Ländern einheitliche Rahmenbedingungen zur Förderung von Weidetierhaltung und Prävention schafft: Sach- und Personalkosten für Herdenschutzmaßnahmen sollten vollständig über staatliche Beihilfen finanziert werden.

Der Abschuss von Wölfen darf nicht fahrlässig vereinfacht werden! Das Töten von Wölfen, die mehrfach bestehende Schutzmaßnahmen für Weidetiere überwunden haben, ist bereits nach jetzigem Naturschutzrecht möglich. Deshalb lehnt der BUND den Gesetzentwurf der Großen Koalition ab, der das Bundesnaturschutzgesetz ändern und den Abschuss der Tiere deutlich erleichtern will. Auch, weil er weit über das Ziel hinausschießt: Denn die vorgesehene Änderung zur Abwendung von Rissen bezieht sich nicht nur auf den Wolf. Quasi durch die Hintertür wird damit auch der Schutz vieler anderer Arten von Eisvogel über den Kranich bis zum Fischotter geschwächt. Ein fatales Signal in Zeiten alarmierender Berichte über den allgegenwärtigen Artenschwund. Diese Regelung muss im Gesetzgebungsverfahren rückgängig gemacht werden!

Weiter kritisiert der BUND, dass der Gesetzentwurf erlauben würde, künftig nach Rissen von Weidetieren ganze Wolfsrudel abzuschießen. Der BUND fordert dagegen, gezielt den Wolf zu identifizieren, der die Schäden verursacht, und nur ihn nach klaren Kriterien zum Abschuss freizugeben. Der BUND befürchtet zudem, dass vereinfachte Wolfsabschüsse die Konflikte mit der Weidetierhaltung nicht nachhaltig lösen werden. Wenn durch Abschüsse die Rudelstruktur zerstört wird, fremde Wölfe einwandern oder junge Wölfe plötzlich ohne Elterntiere Nahrung jagen müssen, können Nutztierrisse sogar zunehmen. Andere vorgesehene Änderungen des Naturschutzgesetzes, wie das Fütterungsverbot wilder Wölfe und das Entnahmegebot für Hybriden, befürwortet der BUND.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wird noch in Bundesrat und Bundestag beraten und beschlossen. Der BUND wird sich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass das Artenschutzrecht nicht ausgehöhlt wird. Denn der Schutz unserer Natur ist kein Selbstläufer und das Naturschutzgesetz eine große Errungenschaft, die nicht geschwächt werden darf.

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