Das Bamberger Hörnchen: Krumm Ding will Weile haben

Die leckere, alte Kartoffelsorte wäre beinahe ausgestorben – heute ist sie eine begehrte und ausgezeichnete Delikatesse, sie gilt jedoch nach wie vor als gefährdet.

Keine gewöhnliche Kartoffel: Das Bamberger Hörnchen Der nussige Geschmack des Hörnchens ist bekannt. (Förderverein Bamberger Hörnla)

Das Bamberger Hörnchen (auch "Bamberger Hörnla" bzw. "Bamberger Hörnle") ist eine alte Kartoffelsorte aus Franken und steht mit ihren fingerförmigen Knollen für die Gruppe der Kipfler-, Hörnchen-  und Zapfenkartoffeln.

  • Merkmale: Kleinwüchsige Pflanze mit dünnem, zartem Kraut und schneeweißen Blüten; kleine, fingerförmige und leicht gekrümmte Knollen; hellockerfarbene, hauchdünne Haut mit leicht rötlichem Schimmer; sattgelbes, dichtest und festes Fleisch; leicht nussiges Aroma und speckige Konsistenz.
  • Anbaugebiet: vor allem in Süddeutschland, Franken
  • Gefährdung: Auf Roter Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen in Deutschland

Lecker – aber aufwendig im Anbau

Das Bamberger Hörnchen, in der fränkischen Mundart auch "Bamberger Hörnla" genannt, wurde um 1850 erstmals im Raum Bamberg beurkundet. Es ragt unter den alten Kartoffelsorten besonders durch seinen besonders feinen, nussigen Geschmack heraus. Deshalb war es in seiner fränkischen Heimat stets zu haben, wenn auch nur in kleinen Mengen. Denn sein hoher Pflegeaufwand per Hand bei sehr niedrigem Ertrag (nur 20–30 Prozent einer durchschnittlichen Kartoffelernte!) machte es bei den Erzeuger*innen zum reinen Liebhaberprodukt. 

Das Besondere und Schicksalshafte am Bamberger Hörnchen ist neben dem Geschmack auch seine längliche, gekrümmte Form. Die länglichen Knollen sind für eine maschinelle Bearbeitung kaum geeignet. Und so verschwand mit dem verstärkten Einsatz von Kartoffelpflanz- und Erntemaschinen Mitte des 20. Jahrhunderts die Sorte weitgehend aus dem Feldanbau. Überlebensmöglichkeiten boten lange Zeit nur der Gartenbau und die Direktvermarktung.

Gerettet von engagierten Gärtner*innen und Landwirt*innen 

Als freie Landsorte stand das Bamberger Hörnchen lange Zeit nicht auf der Sortenliste des Bundessortenamtes und hatte auch keine offiziellen Erhaltungszüchter*innen, wodurch der Bezug von gesundem und sortenreinem Pflanzgut kaum möglich war. Zugleich war das echte Bamberger Hörnchen durch fehlenden Schutz in Gefahr, weil im Handel einfacher anzubauende Hörnchensorten als Bamberger Hörnchen ausgegeben wurden. Es schien, als wäre die alte Sorte nicht mehr zu retten. 

Die längliche, krumme Form ist das Markenzeichen. (Förderverein Bamberger Hörnla)

Einige wenige fränkische Gärtner*innen und Land-wirt*innen wollten jedoch nicht vom Bamberger Hörnchen lassen und starteten eine einmalige Rettungsaktion, die bald von vielen anderen unterstützt wurde. So wurde im Jahr 2005 das Bamberger Hörnchen als Passagier in die Slow-Food-"Arche des guten Geschmacks" aufgenommen, 2007 gründete sich die Förderkreisinitiative "Bamberger Hörnla in Franken e.V." und in der Folge schuf die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft die Grundlagen für eine Erhaltungszüchtung im fränkischen Ursprungsgebiet. 

Die Kartoffelsorte wurde offiziell in die neu geschaffene Liste der Erhaltungssorten beim Bundessortenamt eingetragen, zur "Kartoffel des Jahres 2008" gekürt. Die Europäische Union verlieh ihr die Auszeichnung als "geschützte geografische Angabe g.g.A.". Durch die gute Zusammenarbeit von Erzeuger*innen, Vermarkter*innen und Förderer*innen in Franken sowie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft stehen inzwischen wieder genügend gesunde Pflanzkartoffeln zur Verfügung. Die Produktionsflächen und -mengen des Bamberger Hörnla steigen wieder.

Zum Artensteckbrief: Bamberger Hörnchen

Der BUND fordert 

  • Um seltene Pflanzensorten besser zu schützen, müssen sie angebaut und genutzt werden – dafür muss sich ihr Anbau jedoch auch lohnen.
  • Es braucht eine andere EU-Agrarpolitik: Anstatt Geld weiter mit der Gießkanne pauschal nach der Flächenausstattung der Bauernhöfe zu verteilen, müssen die Milliarden aus Brüssel dafür genutzt werden, gesellschaftliche Leistungen der Landwirt*innen zu honorieren. Für Klimaschutz, Tierwohl und den Erhalt der Artenvielfalt.

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