Neben den flächenmäßig kleineren Naturschutzgebieten, die oftmals zum Natura-2000-Netzwerk gehören, gibt es so genannte Großschutzgebiete. Dazu gehören Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks, die seit 2005 in die Dachmarke "Nationale Naturlandschaften" eingebunden sind. Sie bestehen zu weiten Teilen aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten und sichern Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen.
Naturschutz in abgestuften Formen
Den rechtlichen Rahmen bilden das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesnaturschutzgesetze. Für Nationalparks und Biosphärenreservate gelten außerdem noch internationale Richtlinien, was Schutz und erlaubte Eingriffe betrifft. Die Weltnaturschutzunion (IUCN) hat dazu ein einheitliches System an Regelungen entworfen, die durch entsprechende Verträge und Konventionen geregelt werden.
Die unterschiedlichen Schutzgebiete haben unterschiedliche Schutzziele. Somit unterliegt deren Nutzung verschiedenen Einschränkungen. Allen gemein ist jedoch das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, was durch das Festlegen von Qualitätsstandards und ein ordentliches Gebietsmanagement gewährleistet werden kann.
Welche Schutzgebiete für die Natur gibt es – und worin unterscheiden sie sich?
Die wichtigsten Großschutzgebiete sind die Nationalparks. Hier darf die Natur Natur sein und ihre eigenen Dynamiken und Gesetzte entwickeln. Auf dem überwiegenden Flächenanteil darf der Mensch nicht eingreifen. Für viele wildlebende Pflanzen- und Tierarten stehen großflächige Rückzugsgebiete zur Verfügung, die dem Schutz der natürlichen Artenvielfalt dienen und die Natur zu einem Erlebnisraum für den Menschen machen.
Biosphärenreservate dagegen sind Modellregionen für das Zusammenleben von Mensch und Natur. Sie schützen vom Menschen geprägte Natur- und Kulturlandschaften und die damit gewachsene Arten- und Biotopvielfalt. Sie helfen, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen natürlichen und gesellschaftlichen Prozessen und ein nachhaltiges Wirtschaften zu entwickeln.
Die dritte Großschutzgebietskategorie sind Naturparks. Sie bewahren und entwickeln Kulturlandschaften und dienen der Erholung von Mensch und Natur. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftliche Nutzung und den Tourismus mit einem funktionierenden Naturschutz in Einklang zu bringen.
Naturschutzgebiete gehören neben den Nationalparks zu den am strengsten geschützten Gebieten. Ihre Zerstörung oder Veränderung ist untersagt, was einen besonderen Schutz von Lebensräumen und den darin wildlebenden Pflanzen- und Tierarten gewährleistet. Die Nutzung von Naturschutzgebieten ist nur dann erlaubt, wenn sie dem Schutzziel nicht entgegen steht.
Landschaftsschutzgebiete dienen der Erhaltung und Entwicklung der Natur. Sie sollen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts beseitigen und deren Leistungs- und Funktionsfähigkeit wiederherstellen. Die Schutzvorschriften sind jedoch weniger streng als in Naturschutzgebieten.