BUND-Forderungen zum Jagdrecht
Gründe des Naturschutzes als ethische Gründe anerkennen!
Naturschutz umfasst nicht nur den praktischen Nutzen von Lebensräumen, Tieren und Pflanzen. Die moralischen Gründe für den Schutz der Natur sind die wesentliche Grundlage der Arbeit im Naturschutz und ethische Motive gehören unbestritten zu den zentralen Grundlagen und Motivationen des Naturschutzes in Deutschland. Sie sind sowohl im Bundesnaturschutzgesetz wie in den Satzungen der Naturschutzverbände verankert. Und so muss der Naturschutz vollwertig als Grund für ein Stopp der Jagd anerkannt werden!
Auch Naturschutzverbände müssen ethische Gründe für Jagdstopp gelten machen können!
Grundsätzlich können sich nach der Rechtsprechung auch juristische Personen auf das Urteil berufen, wenn die dahinterstehenden natürlichen Personen die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen. Das trifft unzweifelhaft auf die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände zu, wenn diese auf der Grundlage ihrer Satzung und der satzungsgemäß erstellten Positionen Beschlüsse zur Jagdruhe fassen oder gefasst haben.
Fairer Ausgleich beim Wildschadensersatz
Eigentümer*innen, auf deren Flächen die Jagd ruht, sollen keinen Wildschadensersatz erhalten. Hier stimmt der BUND dem Gesetzentwurf zu. Eine Automatik dahingehend, dass sie in jedem Fall für Wildschäden außerhalb ihres Grundstücks mit haftbar gemacht werden, wird jedoch als unverhältnismäßig abgelehnt. Ein unzweifelhafter Nachweis von Ursache und Wirkung, der auch zivilrechtlich unabdingbar wäre,wird kaum zu führen sein. Vielmehr sollten eine Mitwirkungspflicht bei der Schadensvermeidung und gegebenenfalls eine Kostenbeteiligung bei nachweislich aufgrund der Jagdruhe auftretendem Mehraufwand zur Schadensvermeidung die Regel sein.
Praktikable Kennzeichnung von Jagdruhezonen
Jagdruhezonen sind nicht durch aktive Maßnahmen wie Zaunbau, sondern durch landschaftsangepasste und für alle leicht erkennbare Merkmale zu kennzeichnen. Zäunung widerspräche dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Befriedungsmöglichkeiten wie die wilddichte Zäunung nicht akzeptiert hat. Zudem ist ein solcher Eingriff in die freie Natur auch aus naturschutzfachlichen Gründen aufgrund ihrer Zerschneidungswirkung kontraproduktiv!
Wildfolge und Einsatz von Jagdhunden
Ist ein Wild angeschossen worden, und es stirbt nicht sofort, muss aus Tierschutzgründen der Jagende dieses Tier auch auf jagdfreien Flächen durch seinen Jagdhund suchen und finden lassen können, um es von seinem Leiden zu erlösen.
Ökologisches Begleitmonitoring
Die Frage, wie sich die Jagdruhe tatsächlich auswirkt, ist durch ein gutes wildbiologisches Monitoring Dritter zu begleiten, um die Auswirkungen für den Arten- und Biotopschutz objektiv überprüfbar zu machen.