Jagdgesetz-Novelle abgesagt?
Die Novelle des Bundesjagdgesetzes ist Ende März 2021 zum wiederholten Male von der Tagesordnung des Bundestags verschwunden. Es scheint so, als würden Union und SPD die darin zu regelnden dringenden Änderungen für die Zukunft unserer Wälder auf die lange Bank schieben.
Der BUND fordert, ein modernes Bundesjagdgesetz auf den Weg zu bringen, das gerade in der Klimakrise für die Wälder sehr wichtig wäre. Dafür müssen aber klare Regelungen für die Abschussplanung und die Waldverjüngung ins Jagdgesetz!
Kernpunkte für das neue Gesetz wären:
- Ein konkretes Waldverjüngungsziel für ein breites Spektrum der standortheimischen Baumarten, was wichtig ist, damit auch heute seltenere Baumarten in der Klimakrise die Fichten oder Kiefern ersetzen können.
- Revierweise Vegetationsgutachten für alle Jagdreviere, damit nicht kollektiv alle Jäger*innen in die Pflicht genommen werden müssen, sondern die Verbissbelastung lokal genau zuordnet werden kann.
- Eine behördliche Abschlussplanung durch die Jagd- und Forstbehörde, die sicherstellt, dass der immensen Gemeinwohlbedeutung ausreichend Rechnung getragen wird.
Die bekannt gewordenen Passagen aus der Begründung des Gesetzentwurfes stehen dazu in klarem Widerspruch und lassen befürchten, dass es zu umfangreichen juristischen Auseinandersetzungen kommen wird.
Vor allem die Regelungen zur Abschussplanung, die die Ergebnisse eines Vegetationsgutachtens mit Störfaktoren (Spaziergänger*innen, Drückjagd, Wolfrudel) aus einem Lebensraumgutachten verknüpfen, lehnt der BUND ab.
Denn hier werden völlig verschiedene Sachverhalte und Rechtsbereiche vermischt. Mehr Chaos im Wald wäre die Folge: für Förster*innen, Spaziergänger*innen, Jagd und Wild.
Der BUND fordert: wenn Lebensraumgutachten, dann für alle gefährdeten Tierarten!
Wildtiermanagement und Jagd waldfreundlich gestalten
Durch die Praxis der vergangenen Jahrzehnte haben die Schalenwildbestände Rekordhöhen erreicht. Besonders der Verbiss durch Rehe macht es jungen Laubbäumen schwer, überhaupt aufzuwachsen. Dadurch bleibt die natürliche Verjüngung der Wälder auf der Strecke, auch gepflanzte Bäumchen werden abgebissen.
Der dringend notwendige Umbau des Waldes weg von naturfernen Nadelforsten hin zu naturnahen Laubmischwäldern unterbleibt dadurch. Es ist ein Wettlauf mit der Zeit. Durch die Klimakrise sind wir mehr denn je auf naturnahe Laubmischwälder angewiesen, die der Trockenheit besser standhalten können und erheblich zur Trinkwasserneubildung beitragen.
Doch nur, wenn das Wildtiermanagement stimmt und die natürliche Verjüngung von Laubbäumen eine Chance hat, kann uns der Waldumbau noch gelingen. Deshalb fordert der BUND ein waldfreundliches Wildtiermanagement. Dazu gehören verbindliche Vegetationsgutachten, an denen sich Abschusspläne orientieren, ebenso wie ein grundsätzliches Verbot von Wildtierfütterungen.
Jagd auf wenige Tierarten reduzieren
100 Tierarten, von denen 40 bejagt werden dürfen, fallen unter das Jagdrecht. Der BUND fordert, dass diese Zahl hauptsächlich auf die sechs Schalenwildarten reduziert wird und vor allem die Jagd auf Rote-Liste-Arten völlig zu unterbleiben hat. Großtrappe, Greifvögel, Wildkatze, Wolf, Fischotter und andere haben nichts im Jagdgesetz zu suchen!
Außerdem müssen die Jagdzeiten den ökologischen Gegebenheiten angepasst werden. Schonzeiten müssen für viele Arten deutlich verlängert werden und allgemein sollten die Jagdzeiten einander angeglichen und auf den Herbst bzw. Winter verlegt werden, um Störungen zu minimieren. Die Jagd auf Zugvögel muss komplett verboten werden.
Jagd in Schutzgebieten beschränken
Ein weiteres Problem ist die Vorgehensweise in geschützten Gebieten. In Nationalparks sollte die Jagd grundsätzlich untersagt werden. In anderen Schutzgebieten – wie Biosphärenreservaten, Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten – sollten Eingriffe in den Wildbestand den Schutzzwecken untergeordnet werden. Gegenwärtig wird in den meisten Schutzgebieten und sogar Nationalparks die Jagd uneingeschränkt ausgeübt.
Bleimunition verbieten
Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sollte es grundsätzlich verboten werden, mit bleihaltiger Munition zu jagen. Das giftige Schwermetall verbleibt zu großen Teilen in der Natur, gelangt in Gewässer, Moore und Feuchtwiesen und belastet das Grundwasser.
Pflanzen und Tiere nehmen Blei auf und geben es innerhalb der Nahrungskette immer weiter. Das aufgenommene Blei führt zu schweren Schäden und mitunter zum Tod. Alternativen wie Weicheisenschrote sind vorhanden und werden in anderen Ländern zum Teil schon gesetzlich vorgeschrieben.