Fluglärm: Krach über den Wolken

Nach dem Straßenlärm steht Fluglärm auf Platz 2 der störenden Lärmquellen. Rund 37 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Fluglärm gestört.

Flugzeug über den Wolken. Foto: gustavmelin0 / CC0 1.0 / pixabay.com Das Besondere am Fluglärm sind die hohen Maximalpegel.  (gustavmelin0 / pixabay.com)

Obwohl moderne Flugzeuge leiser als ältere Modelle sind, hat der Fluglärm durch den rasanten Anstieg des Flugverkehrs zu­genommen. Das Besondere am Fluglärm sind die hohen Maximalpegel: Die Belastung ist zwar kurz, dafür aber extrem laut.

Gesetz zum Schutz vor Fluglärm

Das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm ist die wichtigste Rechtsgrundlage zur Regelung von Fluglärm. Sie definiert Gebiete außerhalb des Flughafens, in denen der Dauerschallpegel mehr als 67 Dezibel beträgt, als sogenannte Lärmschutzbereiche. Hier gelten bestimmte Bauverbote und Baube­schrän­kun­gen (z.B. Schallschutzfenster in Wohnungen).

Das Problem: Die hier festgesetzten Grenz­werte sind viel zu hoch! So sind z.B. schon ab einem Dauerschallpegel von tagsüber 65 Dezibel Gesund­heits­beeinträchti­gun­gen, vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zu erwarten.

Die Grenzwerte zum Lärmschutz müssen gesenkt werden

Fluglärm? Nein danke! Foto: Fluglärm - nein danke! / Axel Magard / CC BY-NC-ND 2.0 / flickr.com Fluglärm? Nein danke!  (Axel Magard / flickr.com / CC BY-NC-ND 2.0)

Seit 2007 ist die aktuelle Fassung des Gesetzes in Kraft. Die Umwelt- und Lärmschutzverbände lehnten diese Gesetzesnovellierung als ungenügend ab. Die Minderung der Grenzwerte für Dauer­schall­pegel von 60 Dezibel für neue bzw. 65 Dezibel für bereits bestehende Flughäfen (tagsüber) reicht nicht aus. 

Die Werte müssten um weitere zehn Dezibel verringert werden. Bei der Überschreitung von Grenz­werten sieht der Entwurf lediglich passive Maßnahmen wie Schallschutzfenster für Betroffene vor.

Aktive Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms an der Quelle wie Nachtflugverbote, Betriebsbe­schränkungen oder eine Präferenzpolitik für leise Flugzeuge sucht man in dem Entwurf vergeblich.

Der BUND fordert:

  • Gleichbehandlung der Verkehrsträger: Flugverkehr wird immer noch staatlich subventioniert. Es muss endlich eine Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern geschaffen werden. Das heißt: Abschaffung der steuerlichen Privilegien für den Flugverkehr.
  • Neue Rechtsgrundlage schaffen: Die aktuelle Version des Fluglärmgesetzes ist mangelhaft und bleibt lediglich ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz ohne jegliche Elemente einer aktiven Lärmschutzpolitik.
  • Lärm an der Quelle bekämpfen: Eine wichtige Lärmbekämpfungsmaßnahme muss bei den Flugzeugen selbst ansetzen. Ein derzeit schon genutztes Konzept: Weniger laute Flugzeuge mit geringeren Start- und Landegebühren belohnen.

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