
Lärm selbst messen
Sorgfältige Schallpegelmessungen sind sehr aufwändig und können nur von Fachleuten durchgeführt werden. Gesetzliche Vorschriften zur Lärmbekämpfung verlangen deshalb auch keine Messung, sondern eine Berechnung des Lärms.
Dennoch sind eigenständige Lärmmessungen sinnvoll: Sie vermitteln einen Eindruck über tatsächliche Lärmpegel im Wohnumfeld. Und sie können Aktionen gegen Lärm öffentlichkeitswirksam begleiten.
Messungen über eine längere Zeit können berechnete Lärmpegel kritisch hinterfragen, wenn diese z.B. nicht mehr aktuell sind.
Informationen beschaffen – das Umweltinformationsgesetz
Liegen Lärmmessungen vor, haben Sie das Recht, diese einzusehen. Manche Behörden tun sich allerdings schwer damit, Umweltinformationen herauszugeben.
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) schützt hier die Rechte der Bürger*innen. Alle Behörden, die Aufgaben des Umweltschutzes wahrnehmen, sind grundsätzlich auf Antrag zur Herausgabe ihrer Informationen verpflichtet. Einschränkungen sind nur zum Schutze öffentlicher oder privater Belange vorgesehen.