
40 bis 42 Prozent weniger Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zu 1990. Das ist das offizielle Ziel der Bundesregierung, das so im Klimaschutzplan 2050 verankert ist. Dieses Ziel entspricht einer Reduktion der Emissionen auf rund 95 Millionen Tonnen jährlich. Zum Vergleich: 2014 lagen sie noch bei 160 Millionen Tonnen. Ähnliche Ziele schreibt auch die Europäische Union für die Bereiche vor, die (wie der Verkehr) nicht im Emissionshandelssystem erfasst werden.
Um die Minderungsziele zu erreichen, benötigen wir klare rechtliche Vorgaben, die dann auch im vorgegebenen Rahmen umgesetzt werden müssen. Mit der seit Herbst 2018 bestehenden "Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität" (NPM) hat die Bundesregierung die Ankündigung einer Verkehrskommission aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der BUND ist Teil der NPM-Arbeitsgruppe zum Klimaschutz.
Die im Verkehr notwendigen Klimaschutz-Maßnahmen sind nicht neu, sondern werden teilweise bereits seit vielen Jahren von Umweltschützer*innen gefordert. Es wird nicht reichen, nur Effizienzverbesserungen oder die Umstellung von Verbrennungs- auf Elektromotoren in den Blick zu nehmen. Wir benötigen eine Mobilitätswende, die neben dem Klimaschutz auch Verbesserungen in den Bereichen Lärm, Luftqualität und Flächenverbrauch bringt.