
Ambitionierte und zukunftsweisende Grenzwerte für 2025 und 2030 sind mit Blick auf die internationalen Klimaziele unumgänglich.
Die Bundesregierung hat sich zudem ein nationales Sektorziel für den Verkehrsbereich von minus 40 bis 42 Prozent bis zum Jahr 2030 auferlegt. Ein Ziel, das nur erreicht werden kann, wenn deutlich weniger fossile Treibstoffe verbrannt werden.
Vorschlag der EU-Kommission nicht ausreichend
Die Grenzwertgesetzgebung für Pkw ist eines der wichtigsten Instrumente, um die klimaschädlichen Emissionen aus dem Autoverkehr zu reduzieren. Leider berücksichtigt der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission dies nicht und bleibt weit hinter klimapolitisch notwendigen Vorgaben zurück; der Vorschlag ist nicht geeignet, die CO2-Emissionen aus dem Verkehr ausreichend zu reduzieren.
Wer jetzt zum kurzfristigen "Wohle" der Autohersteller schärfere CO2-Grenzwerte für die Jahre 2025 und 2030 verhindert will, muss gleichzeitig sagen, wie er die im Klimaschutzplan für den Verkehrsbereich beschlossenen CO2-Reduktionen erreichen und gleichzeitig andere einschneidende Maßnahmen wie massive Steuererhöhungen oder Nutzungseinschränkungen vermeiden will.
Um die Treibhausgasemissionen der Pkw merklich zu reduzieren, muss ein absoluter und real gemessener Grenzwert von 40 Gramm pro Kilometer (g/km) im Durschnitt aller in Europa verkauften Neuwagen festgelegt werden. Gleichzeitig muss ein klares Zwischenziel von 70 g/km CO2 gesetzt werden. Bis zum Jahr 2030 könnten damit mehr als 60 Prozent der Neuwagenemissionen reduziert werden. Der aktuelle Kommissionsvorschlag leistet nicht einmal die Hälfte der notwendigen Minderung.
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