Kommerzieller Anbau und Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland

In Deutschland findet seit 2012 kein kommerzieller Anbau von Gentech-Pflanzen statt, Freisetzungen gibt es seit 2013 nicht mehr.

Bearbeiteter Boden. Foto: Zbysiu Rodak / CC0 1.0 / unsplash.com Seit 2013 werden in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen weder zu kommerziellen, noch zu Versuchszwecken angebaut.  (Zbysiu Rodak / unsplash.com)

Der Anbau vom MON810-Mais wurde 2009 verboten. Die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora der BASF wurde 2011 zuletzt angebaut. Im Dezember 2013 hatte das Europäische Gericht die Anbauzulassung durch die EU-Kommission für unrechtmäßig erklärt.

Freisetzungsversuche fanden zuletzt 2012 mit Gentech-Kartoffeln (0,3 ha), und Gentech-Zuckerrüben (0,5 ha) statt. Untersucht wurden folgende Merkmale:

  • Kartoffeln: Änderung des Stärkegehaltes für industrielle Zwecke, Pilzresistenz (Resistenzbildung gegen die Kraut- und Knollenfäule) kombiniert mit verändertem Stärkegehalt
  • Zuckerrübe: Herbizidresistenz

Seit 2005 müssen alle Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen, in das öffentliche Standortregister beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) eingetragen werden. Das gilt sowohl für den kommerziellen Anbau als auch für Freisetzungsvorhaben. Der Anbau von Gentech-Pflanzen muss drei Monate und eine Freisetzung drei Werktage vor der Aussaat bekanntgegeben werden.

MON810: Insektenresistenter Gentech-Mais von Monsanto

Der Gentech-Mais darf seit 1998 in der EU kommerziell angebaut werden. In Deutschland wurde der Anbau wegen zu großer Risiken für die Umwelt verboten. Deutschland war damit der sechste Mitgliedstaat, der ein Verbot ausgesprochen hat – nach Österreich, Ungarn, Griechenland, Frankreich und Luxemburg. Im Jahr 2011 erfolgte ein Anbauverbot in Bulgarien, 2013 folgten Polen und Italien. Damit ist der Gentech-Mais derzeit in neun Mitgliedstaaten verboten.

Was wurde verändert und welche Auswirkungen hat das?

In das Erbgut wurde ein Gen des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) eingebaut. Dieses sorgt dafür, dass der Mais während der gesamten Vegetationsperiode und in allen seinen Teilen ein Gift produziert, durch welches die Darmwand des Maiszünslers geschädigt wird. Der Maiszünsler ist ein Schmetterling, der als Hauptschädling im Mais auftritt.

Allerdings wirkt der Bt-Mais auch gegen weitere Insekten. Heimische Schmetterlinge werden durch das Gift in ihrer Entwicklung gestört oder gar getötet. Überlebende Spinnen und Insekten, deren Beute auch auf dem Bt-Mais vorkommt, kann das Gift in die Nahrungskette geraten. Über Wurzeln und Pflanzenreste gelangt es zudem in Böden und Gewässer.

Fütterungsstudien mit MON810 an Mäusen haben zudem gezeigt, dass der Genmais das Immunsystem schädigen kann. Danach sind auch gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen.

Nach EU-Recht müssen Gentech-Pflanzen alle zehn Jahren neu zugelassen werden, so auch der Mais MON810. Würde er durch die EU-Kommission erneut zugelassen, müssten auch die Verbote neu ausgesprochen werden.

Gentech-Kartoffel Amflora der BASF: wirt­schaft­licher und juristischer Flop

Die Amflora wurde im März 2010 zum Anbau zugelassen. Sie war ein Angebot ohne Nachfrage. 2010 wuchs sie auf 150 Hektar in Tschechien, auf 80 Hektar in Schweden und auf 15 Hektar in Deutschland. 2011 wurde sie letztmalig angebaut: auf 15 Hektar in Schweden und auf 2 Hektar in Deutschland.

Wegen Verfahrensfehlern im Zulassungsprozess zieht das Gericht der Europäischen Union die Anbauzulassung für die Amflora-Kartoffel im Dezember 2013 zurück. Es gab damit einer Klage Ungarns statt.

Im Januar 2013 zieht die BASF ihre Zulassungsanträge für die gentechnisch veränderten Kartoffelsorten "Fortuna", "Amadea" und "Modena" zurück. Die Begründung: eine unklare politischen Zukunft der Produkte in der EU und die Befürchtung von Feldzerstörungen.

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