Hormone aus der Dose: Getränkedosen enthalten Bisphenol A

Das Hormongift Bisphenol A versteckt sich meist in Plastik, doch findet man es auch in Produkten, in denen man es nicht vermutet: Der BUND hat die riskante Chemikalie in Getränkedosen von Sprite, Red Bull, Schöfferhofer, Faxe-Bier, Nescafé und weiteren Abfüllern nachgewiesen.

Ein Labor fand in den Epoxidlacken der Innenbeschichtungen der Dosen zwischen 0,3 und 8,3 Mikrogramm Bisphenol A. Akute Gesundheitsschäden sind beim Trinken aus Dosen zwar nicht zu befürchten. Der Schadstoffgehalt trägt jedoch zur Gesamtbelastung des Menschen mit Bisphenol A bei. Denn auch andere Produkte enthalten die Chemikalie: Schnuller, Lacke, Farben, Klebstoffe, Lebensmittelverpackungen, Zahnfüllungen, Thermopapier und viele mehr.

Schäden durch Bisphenol A

Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Hormon Östrogen und hat in Tierversuchen schon in geringer Konzentration zu Organmissbildungen, Beeinträchtigungen der Gehirnentwicklung und Fruchtbarkeitsschäden geführt. Beim Menschen sind Zusammenhänge zwischen einer Bisphenol-A-Belastung mit Herz- und Kreislauferkrankungen, Sexualstörungen sowie Diabetes festgestellt worden. Ein Erfolg: In Deutschland ist seit dem 1. Juni 2011 die Vermarktung Bisphenol-A-haltiger Babyflaschen verboten.

Schadstoffe auch in Tapeten, Spielzeug und Haushaltsprodukten

Neben Bisphenol A gibt es auch viele weitere hormonell wirksame Stoffe in Gebrauchsgegenständen. Problematisch sind z.B. Weichmacher in PVC-Produkten wie Bodenbelägen, Tapeten oder Spielzeug. Während des Gebrauchs können sie sich herauslösen und dann in die Umwelt und den menschlichen Körper gelangen.

BPA-Verbot: Hersteller und Politik müssen handeln

Der BUND setzt sich dafür ein, dass hormonell wirksame Schadstoffe in Alltagsgegenständen verboten werden – doch solange dies nicht geschieht, dürfen Hersteller und Handel keine belasteten Produkte mehr auf den Markt bringen.

Anbieter von Alltagsprodukten sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher*innen auf Anfrage über gefährliche Substanzen in ihren Waren zu informieren. Die Firmen müssen die Anfragen innerhalb von 45 Tagen kostenlos beantworten. Dadurch können Verbraucher*innen erfahren, ob ein Produkt gefährliche Stoffe enthält und sich gezielt für oder gegen einen Kauf entscheiden. Stellen Sie mit dem ToxFox die Giftfrage

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