Analysen des BUND haben Bisphenol A zudem im Hausstaub von Kindertagesstätten nachgewiesen. Seit dem 1. Juni 2011 ist EU-weit der Einsatz von Bisphenol A in Babyfläschchen verboten.
Bisphenol A: hohe Konzentrationen im menschlichen Blut
Innerhalb Deutschlands werden jährlich ca. 410.000 Tonnen vermarktet. Bisphenol A kann sich bei Kontakt mit Lebensmitteln aus dem Produkt lösen und ist dann in diesen nachweisbar. Der mittlere Gehalt an Bisphenol A im menschlichen Blut ist mittlerweile höher als die Konzentration, die bei Mäusen zu einer Beeinträchtigung der Sexualentwicklung führen kann.
Bisphenol A: Hormongift mit fatalen Folgen
Bisphenol A gehört zu den hormonellen Schadstoffen, die bereits in winzigen Mengen in unseren Hormonhaushalt eingreifen können. Es ist außerdem ein gutes Beispiel dafür, wie wenig die traditionelle Risikobewertung noch geeignet ist, tatsächliche Schäden zu erfassen: Möglicherweise ist es durch eine direkte Einwirkung auf Hormonrezeptoren in geringeren Konzentrationen schädlicher als in größeren Mengen. Frühreife, eine reduzierte Spermienzahl oder auch Verhaltensstörungen werden als mögliche Folgen diskutiert.
Bisphenol A: BUND fordert Ersatz durch sichere Alternativen
Bisphenol A ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig eine von der Industrie unabhängig finanzierte Risikobewertung ist. So wiesen alle Ergebnisse unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen der vergangenen Jahre auf eine Gesundheitsgefährdung hin, wohingegen alle von der Industrie durchgeführten Studien Entwarnung gaben.
Im Sommer 2007 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Wert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge um das Fünffache auf 50 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht erhöht, was von Umwelt- und Verbraucherschützer*innen stark kritisiert wurde. Anfang 2015 hat die EFSA eine Neubewertung von BPA veröffentlicht mit der Absenkung des Wertes um mehr als das zehnfache, auf vier Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht.
Im Rahmen der Umsetzung des seit Juli 2007 gültigen neuen Chemikaliengesetzes REACH fordert der BUND ein Verbot des Stoffes für alle Anwendungsbereiche, für die sicherere Alternativen vorhanden sind.
Im Juli 2016 beschloss der Regelungsausschuss der EU-Kommission ein Verbot von BPA in Thermopapier, das allerdings erst 2020 in Kraft treten wird.
Bisphenol A: Ausschuss stimmt für eine Einstufung als "besonders besorgniserregend"
Am 4. Februar 2016 hat der REACH-Ausschuss für eine Einstufung von Bisphenol A als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B gestimmt. Wie auch krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe der Kategorie 1, könnte BPA somit nach Artikel 57(a) der EU-Chemikalienverordnung REACH in die "Kandidatenliste" für besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen werden. Die neue Einstufung von BPA als besonders besorgniserregender Stoff der Kategorie 1B ist am 1. März 2018 in Kraft getreten.
Bisphenol A: belastete Konserven
Zwei von drei Lebensmittel-Konserven sind mit dem hormonellen Schadstoff Bisphenol A (BPA) belastet. Das ist das alarmierende Ergebnis einer von sechs Umwelt- und Verbraucherschutz-Organisationen in den USA veranlassten Untersuchung. Konservennahrung ist die BPA- Hauptbelastungsquelle für den Menschen.
Ähnliche Ergebnisse zeigte eine Stichprobe des BUND. Untersucht wurden Konserven mit Thunfisch, Tomaten, Kokosmilch sowie Mais und Sauerkraut. Das Ergebnis ist erschreckend: knapp 74 Prozent der untersuchten Lebensmittelproben waren belastet. Der BUND hat die gesundheitsschädliche Chemikalie in häufig konsumierten Thunfisch-, Tomaten- und Kokosmilchkonserven aus den Regalen der großen Handelsketten Lidl, Rewe, Aldi, Edeka, Netto und Penny nachgewiesen.
Japan hat vorgemacht, dass es anders geht: Dort hat die Industrie auf Warnungen der Gesundheitsbehörde reagiert und bietet seit 20 Jahren BPA-freie Konserven an. Und in Frankreich gilt seit Januar 2015 ein nationales Verbot für BPA in allen Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
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