REACH: Das Chemikaliengesetz für Europa

Seit 2007 gilt die europäische Chemikalienverordnung REACH. REACH ist die Abkürzung für die Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien. REACH ist ein Meilenstein für den Schutz von Mensch und Umwelt vor gesundheitsschädlichen Stoffen.

Mit der EU-Verordnung wurde die Industrie ab Juni 2007 zum ersten Mal dazu verpflichtet, Daten über die Umwelt- und Gesundheitsfolgen ihrer Chemikalien vorzulegen – als Voraussetzung, damit diese überhaupt vermarktet werden dürfen. Bis dato mussten schädliche Wirkungen erst vom Gesetzgeber nachgewiesen werden, bevor eine Chemikalie verboten werden konnte. Dank REACH wurde die Beweislast nun umgekehrt. Es gilt das Prinzip: Keine Daten, kein Markt.

Auch die Informationsrechte der Verbraucher*innen wurden durch REACH gestärkt. Verbraucher*innen haben das Recht, beim Hersteller oder Händler eines Produkts nachzuhaken, ob sich darin ein besonders gefährlicher Stoff befindet. Die Unternehmen sind verpflichtet, zu antworten.

Für die Verwendung besonders gefährlicher Stoffe sieht REACH strenge Regeln vor. Sie dürfen nur dann weiter verwendet werden, wenn hierfür eine Sondergenehmigung erteilt wird oder es keine sicheren Alternativen gibt.

Als "besonders besorgniserregend" gelten Chemikalien, die:

  • Krebs erregen und das Erbgut oder die Fortpflanzungsfähigkeit schädigen,
  • in der Umwelt nicht abgebaut werden, sich in Mensch und Tier anreichern und noch dazu giftig sind,
  • in der Umwelt praktisch nicht abgebaut werden und sich sehr stark im Körper anreichern, für die aber noch keine giftige Wirkung nachgewiesen ist,
  • ähnlich gefährlich wirken, z.B. eine hormonelle Wirkung haben.

Stoffe, die diese Kriterien erfüllen, müssen zunächst für die so genannte "Kandidaten­liste" vorgeschlagen werden. Allerdings schreitet dieser Prozess viel zu langsam voran. Aktuell befinden sich 169 Stoffe auf dieser Liste – schätzungsweise 2.500 besonders gefährliche Stoffe gibt es aber auf dem europäischen Markt. Bereits gelistet sind zum Beispiel Phthalate, die als Weichmacher in Produkten wie Weich-PVC-Regenstiefeln eingesetzt werden, oder Flammschutzmittel, die in Elektrogeräten versteckt sein können.

Es ist wichtig, dass die bisherige Kandidatenliste zügig um weitere besonders gefährliche Stoffe ergänzt wird. Denn nur für die Stoffe auf der Liste gilt das Verbraucher-Auskunftsrecht. Um diesen Prozess zu beschleunigen, hat ein Zusammen­schluss europäischer Umwelt- und Verbraucherschutzverbände wie dem BUND die S.I.N.-Liste veröffentlicht. S.I.N. steht für "substitute it now", also "jetzt ersetzen!".

Die S.I.N.-Liste umfasst aktuell 862 Chemikalien, die die Kriterien für besonders besorgnis­erregende Stoffe erfüllen. Beim Ersatz gefährlicher Stoffe wurde in der Vergangenheit häufig "der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben", also gefährliche Chemikalien mit strukturell ähnlichen Stoffen ersetzt, die dann wiederum ein Problem darstellen.

Um das zu vermeiden, veröffentlichten die Umweltverbände im Oktober 2014 das SINimilarity Tool. Chemikalien können damit daraufhin überprüft werden, ob sie in der S.I.N-Liste enthalten sind oder eine strukturelle Ähnlichkeit mit einem S.I.N.-Stoff besitzen.

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