Weltweit sind Menschen nicht vor diesen Stoffen geschützt. Und das, obwohl inzwischen über 1.300 Studien auf den Zusammenhang zwischen hormonellen Schadstoffen (endokrine Disruptoren, EDC) und dem gehäuften Auftreten von Erkrankungen wie Brust- oder Hodenkrebs, Diabetes, Immunschwäche oder Fettleibigkeit hinweisen. Die Weltgesundheitsorganisation hat EDCs deshalb 2013 zur globalen Bedrohung erklärt.
Etwa 800 Chemikalien, die im Verdacht stehen, ähnlich wie Hormone zu wirken, wurden bisher identifiziert. Expert*innen gehen davon aus, dass die Dunkelziffer hoch ist und die Zahl der hormonell aktiven Substanzen in den kommenden Jahren beträchtlich ansteigen wird. In Europa sind erst wenige Verbote für einzelne Stoffe und Einsatzbereiche in Kraft, beispielsweise das Verbot von Bisphenol A in Babyfläschchen. Grund hierfür ist nicht zuletzt das Fehlen von Kriterien zur Definition der hormonell schädlichen Wirkung von Chemikalien.
Bis Ende 2013 sollte die EU-Kommission deshalb solche Kriterien zur Identifizierung und Einstufung von hormonellen Schadstoffen im Rahmen des europäischen Pestizid- und Biozidrechts vorlegen. Das hat die EU-Kommission unter massivem Druck der Chemieindustrie versäumt und stattdessen ein neues Bewertungsverfahren eingeleitet, bei dem wirtschaftliche Aspekte deutlich in den Vordergrund rücken. Schweden verklagte die Kommission daraufhin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH erklärte die Verzögerung in einem Urteil vom Dezember 2015 für rechtswidrig.
EU-Kommission will Schadstoffe erst verbieten, wenn Menschen erkranken
Am 15. Juni 2016 legte die unter Druck geratene EU-Kommission einen Kriterienentwurf für EDCs vor, der geltendes Recht verändern und Schutzstandards untergraben würde. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, Verbote auf solche Stoffe zu beschränken, die "nachweislich" schädliche Wirkungen auf Menschen und andere Organismen haben. Das jetzige Pestizidrecht verbietet demgegenüber schon solche Chemikalien, die hormonell schädliche Eigenschaften besitzen. Demnach könnten nur sehr wenige Stoffe verboten oder in ihrer Anwendung beschränkt werden.
Chemikalien, die in Laborstudien eindeutig als hormonelle Schadstoffe identifiziert wurden, wären weiterhin erlaubt – solange, bis Krankheiten zweifelsfrei auf diese Schadstoffe zurückzuführen sind. Das im europäischen Chemierecht verankerte Vorsorgeprinzip wäre damit aufgehoben. Auch ist es nach geltendem Recht Aufgabe der Industrie, nachzuweisen, dass von ihr verwendete Stoffe keine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen und nicht Aufgabe der Gesellschaft, dass sie es doch tun! Diese Umkehr der Beweislast ist ein Grundpfeiler der reformierten EU-Chemikaliengesetzgebung und soll die Kontrolle von Chemikalien sicherstellen, bevor sie Schaden anrichten können.
Bleibt es bei dem Vorschlag der EU-Kommission, bekommt die Chemieindustrie, die schon im Jahr 2013 die Vorlage von strengeren Kriterien verhindert und eine Folgenabschätzung durchgesetzt hat, ihren Willen. Viele Stoffe mit nachweislich hormonell schädlichen Eigenschaften würden dann weiter auf den Feldern verspritzt, in unserem Essen und in unzähligen Alltagsprodukten landen.
Der BUND begrüßt, dass das EU-Parlament im Oktober 2017 gegen die vorgelegten Kriterien der Kommission gestimmt hat und fordert eine entsprechend klare Stellungnahme der Bundesregierung im Sinne des vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes.