Erdbeben sind auch für hiesige Atomanlagen eine Gefahr

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurde von Regierungsseite behauptet, Erdbeben würden keine besondere Rolle für die deutschen Atomkraftwerke spielen, die AKW hierzulande seien sicher. Das stimmt leider nicht.

Die Erdbebenzonen nach DIN 4149; Grafik: Störfix / CC BY 2.0 DE / WIkimedia Commons Die Erdbebenzonen nach DIN 4149  (Störfix / CC BY 2.0 DE)

Die ober- und mittelrheinischen Gebiete in Deutschland sind erdbebengefährdet. Hier stehen die AKW Biblis, Philippsburg und Neckarwestheim; Gundremmingen liegt direkt an der Grenze zum erdbebengefährdetem Gebiet. Der Oberrheingraben gehört zu den seismisch aktivsten Zonen in Deutschland.

Im Gegensatz zu Japan ist das Rheingebiet allerdings technisch und organisatorisch nur sehr schlecht auf potenzielle Gefahren und den Katastrophenfall vorbereitet.

Dass die Gefahr von Erdbeben auch von staatlicher Seite ernst genommen wird, zeigt sich am AKW Mülheim-Kärlich am Mittelrhein: Es wurde wegen hoher Erdbebengefahr 1988 vom Netz genommen.

Untersuchung zeigt: Deutsche AKW nicht gegen Erdbeben gesichert

Die Untersuchung der Reaktorsicherheitskommission (RSK), die im Auftrag der Bundesregierung nach Fukushima erstellt wurde, zeigt, dass die Mehrheit der AKW nicht ausreichend gegen Erdbeben gesichert sind.

Die RSK hat für ihre Untersuchung ein Level-Modell erstellt, in dem von einer Erdbebenwahrscheinlichkeit von 10-5/Jahr mit einer bestimmten angenommenen Stärke ausgegangen wird – darauf sind die deutschen AKW laut Aussagen der Betreiber vorbereitet.

Level 1 bedeutet, dass die Kraftwerke auch ein Erdbeben, das um eine Stufe höher ausfällt ohne Störfälle überstehen könnten: Diese Anforderung erfüllen nur die AKW Brokdorf und Neckarwestheim 1/2. Alle anderen AKW erfüllen diese Vorgabe nur "möglicherweise". Mindestens das AKW Philippsburg, dessen Block 2 noch bis Ende 2019 laufen soll, steht direkt in einer erdbebengefährdeten Region, es ist also eine tickende Zeitbombe.

Der BUND fordert die sofortige Abschaltung aller AKW und auch kein Wiederanfahren von Alt-AKW im Winter. Ebenso muss das nicht erdbebensichere elsässische AKW Fessenheim gleich hinter der Grenze zu Frankreich stillgelegt werden, anstatt seine Laufzeit – wie von der französischen Regierung geplant – um zehn weitere Jahre zu verlängern.

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