Gesundheitsgefahr Atomkraft: Strahlung und Radioaktivität können auch im Normalbetrieb Krebs verursachen

Nicht erst durch einen Atomunfall gefährden Atomkraftwerke Menschen und Umwelt. Schon der störungsfreie Normalbetrieb geht mit erheblichen Gefahren einher: So geben AKW, Atommüll-Zwischenlager sowie Atommülltransporte stetig radioaktive Strahlen und Partikel ab, die insbesondere Krebs verursachen und das Erbgut schädigen können.

Atomkraftwerk Grohnde in Niedersachsen © Thorsten Schier - Fotolia.com Atomkraftwerk Grohnde in Niedersachsen  (Thorsten Schier / fotolia.com)

Im Dezember 2007 sorgte das Ergebnis einer Studie des Mainzer Kinderkrebsregisters für Schlagzeilen: Je näher ein kleines Kind an einem Atomkraftwerk wohnt, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass es an Krebs erkrankt. Eine 2008 veröffentlichte Qualitätsprüfung der Studie bewertete den kausalen Zusammenhang zwischen der AKW-Strahlung und den Kinderkrebsfällen neu.

Danach können die radioaktiven Emissionen aus den Atomanlagen als Erklärung für das erhöhte Krebsrisiko bei Säuglingen und Kleinkindern in ihrer Nähe nicht ausgeschlossen werden. Sie stellen im Gegenteil die bislang plausibelste Erklärung dar.

Krebs und Missbildungen durch radioaktive Strahlung

Neben der Zunahme von Krebserkrankungen gibt es Hinweise auf weitere Folgen des Normalbetriebs. So kommen einer Studie über das amerikanische AKW Hanford zufolge mehr Kinder mit Missbildungen von Eltern zur Welt, die vor der Zeugung in der Atomanlage beschäftigt waren.

Auch steigt die Rate von Totgeburten durch Niedrigstrahlung, wie aus Studien der Tschernobylfolgen in entfernteren Ländern hervorgeht. Schließlich sind Missbildungen und andere Veränderungen auch in der Tier- und Pflanzenwelt rund um Atomanlagen beschrieben.

Zudem wächst mit jeder Stunde fortlaufenden Betriebs deutscher Atomkraftwerke natürlich auch die Menge an radioaktivem Atommüll, der noch für Jahrzehnte und -hunderte strahlen wird – und dessen Entsorgung noch immer ein ungelöstes Problem ist.

Neues Strahlenschutzgesetz

Derzeit bereitet die Bundesregierung ein neues Strahlenschutzgesetz vor. Der BUND begrüßt zwar diese Initiative, sieht aber noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Vorrangiges Ziel im Strahlenschutzgesetz muss die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Unversehrtheit und die Vermeidung von genetischen Schäden für die Nachkommen sein. Insbesondere wirtschaftliche Interessen sind diesem Ziel strikt unterzuordnen. Vor allem geht es dem BUND darum aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung um den Faktor 10 zu senken.

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