Sondervotum des BUND zum Abschlussbericht der Atommüll-Kommission

Der Abschlussbericht der Atommüll-Kommission enthält viele sinnvolle Vorschläge, jedoch weist er auch einige zentrale und grundsätzliche Mängel auf. Deshalb hat der BUND ihm nicht zugestimmt und seine Kritikpunkte in einem Sondervotum verdeutlicht.

Erste Sitzung der Atommüll-Kommission; Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde Sitzung der Atommüll-Kommission  (Achim Melde / Deutscher Bundestag)

Am 27. Juni 2016 tagte die Atommüll-Kommission ein letztes Mal und legte ihren Abschlussbericht vor. Der BUND hat als einziges stimmberechtigtes Mitglied den Abschlussbericht der Kommission abgelehnt und ein Sondervotum zum Bericht veröffentlicht. Um die wichtigsten Kritikpunkte des BUND deutlich zu machen, richtete der BUND zudem die Website www.atommuell-lager-suche.de mit Grafiken zum vorgeschlagenen Standortauswahlverfahren ein.

Grundsätzliche Mängel im Bericht machen Zustimmung des BUND unmöglich

Zwar beinhaltet der Abschlussbericht viele sinnvolle Vorschläge zur Verbesserung des Standortauswahlgesetzes, jedoch weist er auch einige zentrale und grundsätzliche Mängel auf.

Der BUND kritisiert unter anderem, dass aus dem Abschlussbericht nicht ersichtlich wird, für welche Art des Atommülls ein Lager gesucht wird. Zweiter Hauptkritikpunkt ist, dass sich die Kommission für ein neues Endlager-Suchverfahren nicht zu einem Verzicht auf den Standort Gorleben durchringen konnte. Der BUND forderte außerdem, in den Abschlussbericht einen Passus aufzunehmen, der eine verfassungsrechtliche Absicherung des Atomausstiegs verlangt. Dazu gab es in der Kommission keine Mehrheit.

Der BUND hat das Ziel, dass es zu einer neuen vergleichenden Standortsuche für ein Atommüll-Lager in Deutschland kommt. Das ablehnende Votum zum Kommissionsbe­richt soll nicht als Zeichen für einen Stillstand in dieser Frage verstanden wissen. Der BUND fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und die Bundesregierung auf, schnell mit der dringend erforderlichen Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes zu beginnen und dabei möglichst viele der konstruktiven Vorschläge der Kommission und vor allem die weiter gehenden Forderungen des BUND einzuarbeiten.

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Juliane Dickel

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