Die Kosten der Atomkraft – die AKW-Betreiber müssen zahlen!

Der BUND warnt vor den Risiken bei der Finanzierung von Atomenergie-Folgekosten. Wenn die bisher vorhandenen rund 38 Milliarden Euro Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau der Atomanlagen und die Atommülllagerung in der Hand der Stromkonzerne bleiben, ist die Finanzierung der Folgekosten der Atomenergie infrage gestellt.

Anti-Atom-Aufkleber des BUND

Der BUND fordert die Sicherung der Atom-Rückstellungen durch die Überführung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds. Der Fonds soll vor allem die bisherigen Rückstellungen sichern. Die AKW-Betreiber müssten jedoch auch für zu erwartende Kostensteigerungen haften.

Die Atom-Rückstellungen der Energiekonzerne RWE, Vattenfall, Eon und EnBW für Stilllegung und Rückbau der Atomanlagen sowie für die Atommülllagerung beliefen sich bis Ende des Jahres 2014 auf insgesamt 37,8 Milliarden Euro. Dies geht aus einer Analyse vom April 2015 hervor, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag des BUND erstellt hat. Die Analyse zeigt, dass die Kraftwerksbetreiber nur unzureichend informieren, für welchen genauen Zweck, für welches Kraftwerk und für welchen Zeitpunkt die Rückstellungen vorgesehen sind. Zudem sind Niveau, Entwicklung und Struktur der Rückstellungen sehr unterschiedlich. So lagen die Rückstellungen für Atomkraftwerke in Betrieb Ende 2013 zwischen rund 1.300 (AKW Emsland) und 2.100 Euro pro Kilowatt (AKW Brunsbüttel).

Der von dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel Anfang Oktober 2015 vorgelegte "Stresstest" hat hier nur wenig Licht ins Dunkel gebracht. Es handelte sich lediglich um einen "Plausibilitätstest" der Angaben der AKW-Betreiber. Nach wie vor fehlt eine unabhängige und transparente Kostenschätzung.

Die von der Bundesregierung eingesetzte "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)" sollte bis Ende Januar 2016 einen Vorschlag zur Sicherung der Rückstellungen vorlegen. Der BUND fordert, dass die Abfallverursacher für sämtliche Folgekosten der Atomenergie aufkommen. Eine Aufweichung des Verursacherprinzips darf es durch die Kommission nicht geben. Die Zusammensetzung der Kommission sprach aber leider nicht dafür, dass hier in kurzer Zeit ein konkreter Lösungsvorschlag erarbeitet werden könnte. Und tatsächlich scheiterte die "Trittin-Kommission" beim Versuch, das Verursacherprinzip durchzusetzen.

Das zeitgleich mit der Einsetzung der Kommission vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Nachhaftung für die Ewigkeitskosten der Atomenergie kann nur ein erster Schritt zur Absicherung der Haftung der AKW-Betreiber für den Rückbau der AKW und die Lagerung des Atommülls sein. Der BUND begrüßt aber diesen ersten Schritt als wichtig und fordert die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, dieses Gesetz schnell zu beschließen. Dieses Gesetz ist die richtige Antwort der Bundesregierung auf die Pläne von Vattenfall und Eon, sich durch aktive Umstrukturierungen der Verantwortung vor den Folgekosten der Atomenergie zu entziehen. Die grundsätzliche Aufgabe, die Finanzierungsvorsorge für Rückbau und Lagerung zu sichern, löst dieses Gesetz aber nicht.

Studie zu Risiken der Finanzierung von Atomenergie-Kosten

Im Oktober 2014 hat der BUND die vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) erstellte Studie "Atomrückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung" veröffentlicht, die die Risiken der aktuellen Rückstellungspraxis aufzeigt und konkrete Reformvorschläge unterbreitet.

Die Studie hat ergeben, dass die Betreiber deutscher Atomkraftwerke in den zurückliegenden Jahrzehnten mit den Rückstellungen für die Atommüllentsorgung Zusatzprofite in Höhe von 79 Milliarden Euro erwirtschaftet haben. Diese Gelder sind jedoch in den Bilanzen und Gewinnen der AKW-Betreiber verschwunden. Der BUND fordert, bei der Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds die voraussehbaren Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Der Fonds soll vor allem vorhandene Rückstellungen sichern. Die AKW-Betreiber müssten jedoch auch für zu erwartende Kostensteigerungen haften. 

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