Wenn Investitionen wichtiger sind als Umweltschutz

26. November 2019 | TTIP / CETA

Vor genau 60 Jahren wurde das weltweit erste sogenannte Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Pakistan abgeschlossen. Der ursprüngliche Grund für diese Art von Verträgen war, dass Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland vor Enteignung und politischer Willkür geschützt werden sollten. Investitionsschutzabkommen haben sich aber mittlerweile zu reinen Konzernschutzverträgen entwickelt. Mittlerweile hat Deutschland mehr als 140 dieser Abkommen unterzeichnet – mit erheblichen Risiken für Mensch und Umwelt.

60 Jahre bilaterale Investitionsabkommen: eine kritische Bilanz

In den vergangenen Jahren haben hunderttausende Menschen gegen die geplanten Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA protestiert. Einer der umstrittensten Aspekte dieser Abkommen war der Investitionsschutz für Konzerne. Dieser räumt ausländischen Investoren Sonderklagerechte gegenüber Staaten ein, wenn sie eine staatliche Regulierung beispielsweise als willkürlich oder geschäftsschädigend empfinden. 

Vor einem privaten, nur für sie zugänglichen Schiedsgericht können sie den Staat dann auf Schadensersatz verklagen. Dieser Mechanismus ist als Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS, Investor-State Dispute Settlement) bekannt. 

Investitionsschutzabkommen zwischen einzelnen Ländern

Wenig beachtet in den Debatten über Investitionsschutz sind die bilateralen Investitionsabkommen (BITs), die in den vergangenen Jahrzehnten zwischen einzelnen Staaten abgeschlossen wurden. Bilaterale Investitionsschutzabkommen sind ein Instrument der globalisierten Marktwirtschaft. Sie sollen die Märkte zweier Staaten für Investoren des jeweils anderen Landes öffnen sowie zum Abbau der regulierenden Hürden beitragen. Gleichzeitig sollen sie ausländischen Konzernen Schutz für ihre Investitionen gewähren und dadurch Anreize schaffen, im jeweils anderen Land zu investieren. 

Mittlerweile existieren fast 3.000 solcher Abkommen. Auch EU-Mitgliedstaaten haben sowohl untereinander als auch mit Drittstaaten bilaterale Investitionsabkommen unterzeichnet. Als das Land mit den meisten unterzeichneten BITs weltweit spielt Deutschland beim Investitionsschutz eine Vorreiterrolle.

Ökologische und soziale Auswirkungen von Sonderklagerechten

Deutsche Unternehmen nutzen die in den 129 rechtskräftigen deutschen BITs festgeschriebenen Sonderklagerechte gerne und viel. Zwei Drittel aller ISDS-Klagen deutscher Unternehmen geht auf BITs zurück, und es sind besonders diese Konzernklagen, die sich gegen Entwicklungsländer richten. 

Eine Klausel in deutschen Investitionsschutzabkommen sorgt dafür, dass selbst staatliche Regulierungen zum Umweltschutz, zur Einrichtung eines Naturschutzgebietes oder das Verbot bestimmter Stoffe betreffend, Konzernklagen nach sich ziehen können. 

Andererseits sorgen sich die deutschen BITs in keiner Weise um Umwelt- und Naturschutz. Das bedeutet, der vielgepriesene Spruch von der Mehrung des Wohlstands der Völker durch Handel und Investition wird durch BITs konterkariert. Auch das Ziel, Investitionen anzuziehen, um eine nachhaltige Entwicklungsdynamik in den Ländern des Globalen Südens anzustoßen, lässt sich mit dem derzeitigen Investitionsschutzregime nicht erreichen. 

Bilaterale Investitionsabkommen sind weder ein Garant für ausländische Direktinvestitionen noch tragen sie zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Stattdessen beschränken sie den Spielraum von Staaten, ihre Wirtschaft im Sinne der eigenen Entwicklungsziele zu steuern und eine ambitionierte Umweltpolitik zu betreiben.

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