Wann liefert die Bundesregierung endlich beim EU-Lieferkettengesetz?

26. September 2022 | Umweltgifte, Nachhaltigkeit, Suffizienz, Ressourcen & Technik

Das EU-Lieferkettengesetz soll Ausbeutung, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Lieferketten europäischer Unternehmen ein Ende setzen - so zumindest das Ziel. Doch für eine Regelung ohne Schlupflöcher braucht es den vollen Einsatz der deutschen Bundesregierung, allen voran Bundeskanzler Scholz.

Informelle Siedlung vor den Industrieanlagen der Marikana-Mine in Südafrika Informelle Siedlung vor den Industrieanlagen der Marikana-Mine in Südafrika  (Kevin Sutherland / Brot für die Welt)

Im Februar 2022 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz. Nachdem bereits in Deutschland und Frankreich Lieferkettengesetze verabschiedet wurden, soll nun mit einer EU-weiten Regelung nachgezogen werden. Um negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorzubeugen bzw. zu beenden, werden Unternehmen in dem Vorschlag dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Prekäre Arbeitsbedingungen, massive Umweltbelastungen

Für viele Menschen im Gedächtnis: Im April 2013 stürzte die Textilfabrik Rana Plaza ein und begrub mehr als 1100 Menschen unter sich. Hier ließen auch Firmen wie Mango, KiK und Benetton produzieren. Auch die Klimafußabdrücke von Unternehmen sind beachtlich. So wurden (Stand 2017) geschätzt 70 % aller Treibhausgasemissionen seit 1988 von nur 100 Konzernen verursacht. Höchste Zeit, die Wirtschaft in die Verantwortung zu nehmen.

Was macht das Lieferkettengesetz der EU besser?

Umso beachtlicher ist es, dass der Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz anders als das deutsche Gesetz umfangreichere umweltbezogene Verpflichtungen für Unternehmen vorsieht. Zudem haben Firmen Klimapläne aufzustellen, die unter gewissen Umständen auch Emissionsreduktionsziele enthalten müssen. Ein Novum ist auch, dass Unternehmen – abweichend vom deutschen Lieferkettengesetz – für Schäden durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten haften müssen.

Das große Aber

Und doch bleibt im Entwurf einiges im Argen: Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich grundsätzlich nicht auf die gesamte Wertschöpfungskette, sondern nur auf etablierte Geschäftsbeziehungen. Unternehmen, die ihren Klimaplan nicht umsetzen, werden nicht mit Sanktionen zu rechnen haben. Und die Haftungsregelung sieht keine faire Verteilung der Beweislast vor.

Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung jetzt vollen Einsatz für ambitionierte Regelungen zeigt. Obwohl sie sich in den Verhandlungen um das Gesetz lange zurückhielt, konnte Anfang September eine Einigung erzielt werden, auf Grundlage derer die Bundesregierung sich nun doch aktiv am Prozess beteiligt. Doch Beteiligung allein reicht nicht aus – das EU-Lieferkettengesetz muss an entscheidender Stelle nachgebessert werden.

Was kann ich tun?

Daher hat die Initiative Lieferkettengesetz - ein Bündnis zwischen mehr als 130 Organisationen, in dessen Steuerungskreis der BUND sitzt - eine Petition ins Leben gerufen. Fordern wir Olaf Scholz auf, sich als Regierungschef für ein starkes EU-Lieferkettengesetz einzusetzen!

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