Vorsorgeprinzip schützen – Verankerung des "Innovationsprinzips" im EU-Forschungsrahmen verhindern

11. Dezember 2018 | BUND

Das Vorsorgeprinzip in Artikel 191 der Verträge von Lissabon zählt zu den Grundpfeilern des europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzrechts. Nun droht, dass die mit europäischen Steuergeldern finanzierte Forschungsförderung als Instrument für die Schwächung von Umwelt- und Verbraucherschutz missbraucht wird!

Europakarte Das Vorsorgeprinzip in der EU muss erhalten bleiben!  (kirkandmimi / pixabay.com)

Am 12. Dezember wird das Plenum des Europaparlaments über eine neue Verordnung zum nächsten EU-Forschungsrahmenplan "Horizon Europe" abstimmen. Im aktuellen Entwurf des Verordnungstextes wird an zwei Stellen auf ein "Innovationsprinzip" verwiesen. Das Konzept dieses "Prinzips" wurde von der Chemie-, Tabak- und Erdölindustrie explizit mit dem Ziel entwickelt, das Vorsorgeprinzip auszuhebeln und damit das gesamte europäische Umwelt- und Verbraucherschutzrecht zu schwächen.

Unter Verweis auf nicht näher beschriebene "Innovationen" sollen europäische Rechtstexte nach diesem Ansatz zukünftig einer zusätzlichen industriefreundlichen Folgeabschätzung unterzogen werden, ein entsprechendes Instrument ("Research & Innovation Tool") wurde von der Europäischen Kommission bereits entwickelt. Dann soll der vorsorgende Schutz für Verbraucher*innen und Umwelt gegen das Innovationsprinzip abgewogen werden.

Der BUND befürchtet, dass damit die berechtigten Schutzinteressen zukünftig hinter den Gewinninteressen der Industrie zurückstehen müssen. Mögliche Folgekosten für die Beseitigung von Schäden und ggf. Langzeitfolgen müssten allerdings von der Gesellschaft getragen werden.

Die neue Verordnung zum Forschungsrahmenplan ist der erste europäische Legislativvorschlag, in dem das "Innovationsprinzip" explizit erwähnt werden soll. Eine Verabschiedung mit diesen Passagen durch das Europaparlament würde die dahinter stehende Lobbyinitiative europarechtlich verankern.

Der BUND meint: Wir brauchen Innovationen, aber auch Innovationen müssen dem Vorsorgeprinzip unterliegen. Von den deutschen Europaabgeordneten erwartet der BUND, dass sie für den Schutz von Bürger*innen und Umwelt einstehen. In den Plenarabstimmung müssen sie dazu die Änderungsanträge unterstützen, die

  1. den Erwägungsgrund 3 im Verordnungsentwurf streichen ("The promotion of research and innovation activities deemed necessary to help realise Union policy objectives should take into account the innovation principle as key driver to turn faster and more intensively the Union’s substantial knowledge assets into innovations."),
  2. den Verweis auf das Innovationsprinzip unter "Säule 3", Punkt 2.2 streichen ("through the continued application of the Innovation Principle"). 

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