Verwaltungsgericht Schleswig gibt BUND-Klage nicht statt

14. Dezember 2018 | Mobilität, Klimawandel

Diesel-Neuwagen, die auf der Straße zu dreckig sind, dürfen weiter verkauft werden.

BUND-Protest SCHLUSS mit SCHMUTZIG. Foto: Jörg Farys / BUND Der BUND wird immer wieder aktiv, wenn es um Luftverschmutzung in den Städten geht: auf der Straße und auch vor Gericht.  (Jörg Farys / BUND)

Der BUND kämpft für ein Verkaufsverbot für alle Diesel-Neuwagen, die auf der Straße nachgewiesen zu dreckig sind, u.a. mit einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die wir im Juli 2017 eingereicht haben. Denn trotz der Diskussionen um Fahrverbote und unsägliche Umtauschprämien werden weiterhin Fahrzeuge verkauft, die die Stickoxid-Grenzwerte auf der Straße reißen.

Am 11. Dezember 2018 nun hat das Verwaltungsgericht Schleswig in der Klage des BUND gegen das KBA bezüglich eines Verkaufsstopps für zu viel Stickoxid ausstoßende Diesel-Neuwagen verhandelt und entschieden. Dabei ist der zuständige Richter unserer Argumentation nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts bietet die relevante europäische Gesetzgebung keine Grundlage für Entscheidungen gegen Fahrzeuge, denen auf der Grundlage der bisher geltenden Prüfverfahren die Rechtmäßigkeit bei der Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte bescheinigt wurde. Das Gericht argumentierte damit, dass die betreffenden Diesel-Fahrzeuge bereits typgenehmigt wurden und deshalb keine Grundlage vorliege, diese Fahrzeuge vom Verkauf auszuschließen.

Der BUND teilt diese Auffassung ganz und gar nicht: Die europäische Verordnung gibt nationalen Kontrollbehörden sehr wohl die Möglichkeit und auch die Aufgabe, mit unterschiedlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen die gesetzlichen EURO-Grenzwerte vorzugehen. Diese Praxis hatte das Kraftfahrbundesamt auch bereits angewendet, in dem es Herstellern für einzelne, bereits typzugelassenen Fahrzeuge weit nach Erteilung der Typzulassungen den Verkauf zeitweise untersagte.

Für den BUND ist es in Anbetracht der Situation der Luftverschmutzung in Städten nicht tolerierbar, dass Diesel-Neuwagen selbst dann noch verkauft werden dürften, wenn ihnen offiziell nachgewiesen wurde, dass sie die gesetzlichen Stickoxidgrenzwerte in der Realität um ein Vielfaches überschreiten.

Nach der Entscheidung im Dezember werden wird weitere juristische Schritte prüfen, um dafür zu sorgen, dass ein Verkauf solcher Fahrzeuge so lange untersagt wird, bis die Modelle nachgebessert sind, so dass die Einhaltung aller Schadstoff-Grenzwerte im realen Fahrbetrieb sichergestellt und nachgewiesen ist.

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