Verbände klagen gegen Wolfsabschuss in Thüringen

17. Januar 2020 | Lebensräume, Naturschutz

Bei Ohrdruf in Thüringen lebt das einzige ortstreue Wolfspaar Thüringens. Für die Wölfin liegt seit kurzem eine Abschussgenehmigung des Thüringer Umweltministeriums vor – ihr werden viele Nutztierrisse angelastet. Doch die Regelungen des Abschusses gehen zu weit – die Landesverbände von NABU und BUND in Thüringen haben deswegen Klage eingereicht.

Europäischer Wolf Europäischer Wolf  (bennytrapp / fotolia.de)

Für die Wölfin mit der Kennung GW267f sind im Umfeld von Ohrdruf in Thüringen in den vergangenen Jahren zahlreiche Nutztierrisse genetisch nachgewiesen – teilweise auch hinter ordnungsgemäßen Schutzzäunen. Die nun verfügte Abschussgenehmigung erstreckt sich allerdings nicht nur auf diese Wölfin, sondern auf alle Wölfe in einem klar umgrenzten Gebiet bei Ohrdruf.

Doch seit einigen Monaten hat sich auch ein Wolfsrüde der Wölfin angeschlossen, der sich bisher unauffällig verhält. Er entgeht dem Abschuss nur, wenn die Wölfin zufällig zuerst geschossen wird. Für die Naturschutzverbände ist klar: Der Abschuss des unauffälligen Rüden wird damit billigend in Kauf genommen. Mit dem Abschuss beider Wölfe würde außerdem das einzige Wolfsvorkommen in ganz Thüringen erlöschen. Eine Klage soll nun sicherstellen, dass die Abschussgenehmigung und die zugehörigen Regelungen gerichtlich überprüft werden.

Außerdem lehnen die Verbände ab, dass mit dem Abschuss möglicherweise nicht nur Spezialist*innen betraut werden sollen, sondern alle Jagdrevierinhabenden im Gebiet. Da die Geschlechter für in Wolfsbelangen ungeschulte Beteiligte kaum zu unterscheiden sind, sinkt damit die Überlebenswahrscheinlichkeit des unbeteiligten Rüden nochmals deutlich. Gegen diese sogenannte Allgemeinverfügung haben die Verbände entsprechende Stellungnahmen eingereicht.

Wolfsabschüsse sind unter bestimmten Umständen auch aus Naturschutzsicht vertretbar – aber Freifahrtscheine für ungezielte Wolfsjagden darf es nicht geben! Die Debatte um den Abschuss der Ohrdufer Wölfin zeigt, dass mit zunehmend harten Bandagen gerungen wird. Von der vor wenigen Wochen beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes geht wie befürchtet schon vor Inkrafttreten eine Signalwirkung aus, Wolfsabschüsse laxer zu handhaben.

Mit dieser Gesetzesänderung soll es in Zukunft einfacher sein, auffällige Wölfe zu töten. Der BUND kritisiert schon länger, dass die Änderung statt praktikabler Lösungen vor allem Rechtsunsicherheit schaffen wird. Die jetzige Klage in Thüringen ist somit ein Ausblick auf das, was die Gerichte in den kommenden Jahren beschäftigen wird.

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