UN-Treaty: Für eine menschenrechtliche und ökologische Ausrichtung der Weltwirtschaft

31. Dezember 2020 | TTIP / CETA

Die Vereinten Nationen arbeiten derzeit am sogenannten "UN-Treaty": Das Abkommen kann ein wichtiger Baustein werden, um die Weltwirtschaft sozialer und ökologischer auszurichten. Es könnte Staaten auf internationaler Ebene dazu verpflichten, menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Lieferketten für Unternehmen festzulegen und durchzusetzen. Der BUND hat dazu Stellung genommen.

Kinderarbeit in einer Zinn-Mine auf Bangka-Belitung; Foto: Marten van Dijl / Milieudefensie Kinderarbeit in einer Zinn-Mine auf Bangka-Belitung  (Marten van Dijl / Milieudefensie)

2014 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf Initiative Ecuadors und Südafrikas eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Regeln entwickeln soll, die transnationale Unternehmen verbindlich dazu verpflichten, die Menschenrechte in ihren Lieferketten einzuhalten. Sollte es dennoch zu Menschenrechtsverletzungen kommen, sollen den Betroffenen Klagemöglichkeiten eingeräumt werden. 

Die Verhandlungen zu diesem UN-Treaty bilden insbesondere vor dem Hintergrund entsprechender nationaler und europäischer Bestrebungen eine einzigartige Gelegenheit, um international gleiche Wettbewerbsbedingungen in Fragen des Menschrechts- und Umweltschutzes zu schaffen. Sie könnten letztlich Staaten dazu bringen, entsprechende Gesetze zur Sorgfaltspflicht zu verabschieden. 

Solche Gesetze geben den Unternehmen bestimmte Handlungsvorgaben. Beispielsweise müssten sie dann vor dem Abschluss neuer Geschäfte eine Risikoanalyse erstellen, ob diese zu Umweltzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen führen können. Besteht diese Gefahr, sind die Unternehmen verpflichtet, angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 

Der UN-Treaty kann den Staaten dabei auch vorgeben, dass diese unternehmerischen Pflichten durchgesetzt werden müssen – etwa durch behördliche Kontrolle oder eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen. 

Umweltrechte im UN-Treaty noch zu schwach verankert

Der aktuelle, zweite Entwurf des UN-Treatys präzisiert mögliche Sanktionen für Unternehmen, die Sorgfaltspflichten missachten, und verweist auf die Beachtung höchstgeltender Standards. Er beachtet die Umwelt dabei zwar als Teilaspekt einer Risikoanalyse, definiert jedoch noch nicht, was unter dem Begriff eigentlich zu verstehen ist. Auch bezieht sich die vorgesehene Haftung noch nicht ausdrücklich auf die umweltbezogene Sorgfaltspflicht. 

Das UN-Abkommen darf jedoch nicht hinter die weltweiten Debatten um Umwelt- und Klimaschutz zurückfallen! Das fordert die Treaty-Alliance Deutschland, ein Zusammenschluss zahlreicher Nichtregierungsorganisationen, zu denen auch der BUND gehört, in einer Stellungnahme

Zudem haben der BUND, das Global Policy Forum, Brot für die Welt und Misereor im Oktober 2020 ein Gespräch mit Rechtswissenschaftler*innen sowie Vertreter*innen aus der Politik geführt, in dem der Vertragsentwurf insbesondere mit Blick auf Perspektiven für den Umweltschutz diskutiert wurde.

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