Tagebau Hambach: Land NRW enteignet BUND

17. Mai 2018 | Kohle, Energiewende

Der BUND hat gestern aus den Medien erfahren, dass das Land Nordrhein-Westfalen ein Grundstück des BUND zugunsten der RWE Power AG zwangsenteignet. Das BUND-Grundstück liegt im Gebiet des Braunkohlentagebaus, direkt am Hambacher Wald. RWE erhebt Anspruch darauf, weil es ihren Kohlebaggern den Weg versperrt.

Protest gegen Enteignung. Foto: Hubert Perschke BUND-Eigentum: Baggern verboten.  (Hubert Perschke)

Inzwischen wurde uns das Schreiben der Bezirksregierung dann auch zugestellt. Der Antrag auf die sogenannte Grundabtretung wurde von RWE ausführlich begründet: 34 Aktenordner stark ist das Schreiben. RWE beruft sich darauf, dass die Inanspruchnahme des Grundstücks zur "ordnungsgemäßen Führung" des Tagebaus unumgänglich sei. Eine Umfahrung des Grundstücks würde "einen geordneten Tagebau und eine effiziente Kohlegewinnung vereiteln."

Der BUND hatte unter anderem ins Feld geführt, dass eine Enteignung nur dann zulässig sei, wenn sie dem Wohl der Allgemeinheit diene. Braunkohle aber ist der Klimakiller Nr. 1 in Deutschland, allein im letzten Jahr setzten die RWE-Kraftwerke und -Fabriken im Rheinland 82 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid frei. Auch die Folgen der Gewinnung und Nutzung für Mensch, Natur und Gewässer sind verheerend.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat sich mit der Zwangsenteignung nun als Erfüllungsgehilfe für die Bergbauinteressen des Kohlekonzerns RWE erwiesen. BUND NRW-Landesgeschäftsleiter Dirk Jansen: "Das grenzt an Realitätsverweigerung. Es gibt kein Vorhaben, dass stärker gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt als ein Braunkohlentagebau."

Tina Löffelsend, BUND Energie-Expertin: "Die Bundesregierung will aktuell eine Kommission für den Kohleausstieg einsetzen. Und zugleich werden in NRW weiter Fakten geschaffen pro Braunkohle. Das passt vorne und hinten nicht zusammen. RWE muss weder das BUND-Grundstück noch den Hambacher Wald wegbaggern und bräuchte den Tagebau trotzdem längst nicht dicht zu machen. Wenn ein gesellschaftlicher Konsens zum Kohleausstieg das Ziel der Bundesregierung ist, darf vor Ort nicht immer wieder Öl ins Feuer der Auseinandersetzung gegossen werden."

Dirk Jansen kündigte an, dass sich der BUND mit allen juristischen Mitteln gegen die Zwangsenteignung wehren werde. Gestärkt sieht sich der BUND durch das erstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013, wonach die Zwangsenteignung eines BUND-Grundstücks für den Tagebau Garzweiler für verfassungswidrig erklärt wurde.

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