Künftig ist keine Anmeldung mehr beim Stromversorger nötig. Eine einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur reicht aus. Außerdem dürfen Balkonkraftwerke eine Leistung von 800 Watt haben statt der bisher gültigen 600 Watt. So kann die Solarenergie noch effizienter genutzt werden. Die maximale Gesamtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt Peak (Wp) beschränkt.
Kein zusätzlicher Stromzähler mehr erforderlich
Die Pflicht für einen zusätzlichen Stromzähler entfällt ebenfalls. Übergangsweise können auch alte Ferraris-Zähler verwendet werden. Schuko-Stecker sind als Standard zugelassen. Die Weitergabe von Photovoltaik-Strom innerhalb eines Gebäudes wird künftig einfacher. Wer Strom aus der Photovoltaik-Anlage an Mieter*innen oder Wohnungseigentümer weitergeben möchte, wird weitestgehend von der Lieferantenpflicht ausgenommen. Betreiber der Anlage sind von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit. Damit wird die Nutzung von Erneuerbarer Energie innerhalb eines Gebäudes hinter dem Netzverknüpfungspunkt stark vereinfacht.
Durch Solaranlage Geld sparen
Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert als im Haushalt verbraucht wird, wird der Strom ins Netz eingespeist. Die Stromzähler drehen sich dann einfach rückwärts und die eingespeiste Strommenge wird mit dem Stromkosten-Abschlag verrechnet. Ein Standard-Photovoltaikanlage mit 380 Watt, platziert in Südausrichtung ohne Schatten, produziert ungefähr 280 kWh im Jahr. Soviel verbrauchen in etwa der Kühlschrank und die Waschmaschine in einem 2-Personen Haushalt pro Jahr. Bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh können so bis zu 84 Euro gespart werden. Eine Balkon-Solaranlage kostet im Schnitt zwischen 400-500 Euro. Viele Bundesländern bezuschussen den Kauf der Anlagen; in Berlin beispielsweise mit bis zu 500 Euro.
Diese Punkte enthält das Solarpaket noch:
- Höhere Fördersätze und ein angehobenes Ausschreibungsvolumen für Gewerbedach-PV. Gut für den Naturschutz, denn so werden bereits versiegelte Flächen noch stärker genutzt.
- Beim Ausbau von EEG-Freiflächensolaranlagen gelten verbindliche Naturschutzkriterien. Dafür wurden fünf Kriterien definiert, von denen drei verbindlich umsetzt werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um den maximalen Bedeckungsgrad der Fläche mit Modulen, die Durchgängigkeit für Tierarten oder Vorgaben für Reinigungsmittel. Ein erster wichtiger Schritt, um ein Win-Win für Energiewende und Naturschutz zu erzielen.
Diese Punkte fehlen im Solarpaket:
- Bei Neubau, Umbau und Sanierung von Gebäuden ist kein Solarstandard festgeschrieben. Dieser sollte für alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen und auf versiegelten Flächen wie beispielsweise Parkplätzen gelten.
- Das gemeinsame Produzieren, Teilen und Verbrauchen von Strom als Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft (sogenanntes „Energy-Sharing“) muss ermöglicht werden. Bisher zahlen Gemeinschaften, die erneuerbaren Strom erzeugen, die gleichen Abgaben und Umlagen wie große Energieversorger. Damit wird es für kleine Gemeinschaften unwirtschaftlich. Echte Teilhabe, beispielsweise in Form von Energy-Sharing oder einer direkten Bürger*innen-Beteiligung, schafft Akzeptanz und mehr soziale Gerechtigkeit bei dem Gemeinschaftsprojekt Energiewende.