Skandinavische Studie belegt: Viele Internet-Produkte sind hoch mit Schadstoffen belastet und verstoßen gegen geltendes EU-Recht

07. Mai 2020 | Chemie, Umweltgifte, TTIP / CETA

Mehr als die Hälfte der im Internet gehandelten Konsumprodukte verstoßen wegen ihres Schadstoffgehalts gegen geltendes EU-Chemikalienrecht. Zu diesem Ergebnis kommt ein 2019 durchgeführtes Gemeinschaftsprojekt (Nordic Project on Enforcement of Internet Trade) skandinavischer Behörden aus Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen und Island zur Durchsetzung des EU-Chemikalienrechts.

Eine Computertastatur mit Einkaufswagen-Symbol. Viele Produkte im Onlinehandel sind mit Schadstoffen belastet.  (Bild: athree23 / Pixabay)

Insgesamt wurden in der Studie 361 Erzeugnisse von 161 Anbietern im Internet gekauft und getestet, darunter Spielzeug, Elektrogeräte, Kosmetika und Pflanzengifte.

53 Prozent der getesteten Produkte verstoßen gegen eines oder gleich mehrere EU-Gesetze zur Regulierung von gefährlichen Stoffen, etwa die REACH-Verordnung und die Richtlinien für die Sicherheit von Spielzeugen, Pestiziden, Bioziden sowie Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS).

So enthielten 75 der 361 getesteten Produkte verbotene Substanzen, 73 verstießen gegen die Kennzeichnungsvorschriften, 35 waren mit besonders gefährlichen Stoffen aus der sogenannten "REACH-Kandidatenliste" belastet, bei 15 Bioziden fehlte die gesetzliche Zulassung.

Giftiger Weichmacher in vielen Produkten

Am häufigsten, in 23 Testprodukten, wurde der nach REACH zulassungspflichtige und hormonell schädliche Weichmacher DEHP nachgewiesen. In 19 Elektro- und Elektronikgeräten fanden sich bleihaltige Lötstellen und 15 Spielzeugprodukte enthielten verbotene Borverbindungen.

Von den 33 getesteten chemischen Produkte, darunter Tätowierfarben, Klebstoffe und Waschmittel, erfüllten lediglich sechs die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten zu den Inhaltsstoffen. Acht von 20 Tättowier- und Permanent-Make-up-Farben enthielten verbotene Substanzen.

Auch Importprodukte müssen endlich in der EU reguliert werden!

Ein weiteres auffälliges Ergebnis des Projekts war, dass Produkte von Nicht-EU-Anbietern im Schnitt deutlich höher belastet waren (78 Prozent) als von in der EU ansässigen Firmen (32 Prozent).

Der BUND setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, dass gefährliche Stoffe in Importartikeln vom Zulassungsverfahren der EU-Chemikalienverordnung REACH erfasst werden. Darüber hinaus setzt sich der BUND im Rahmen des europäischen AskREACH-Projektes und mit seiner ToxFox-App für die Durchsetzung des in REACH verankerten Verbraucherauskunftsrechts ein.

In den Projekten für ein internationales Chemikalienabkommen (SAICM) zum Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen sowie für ein deutsches Lieferkettengesetz arbeitet der BUND darauf hin, dass der aktuell zulässige Export von in der EU verbotenen Produkten unterbunden wird und europäische Unternehmen verpflichtet werden, soziale und arbeitsrechtliche Mindeststandards überall auf der Welt einzuhalten.

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