Setzen! Sechs! – Deutschland im Naturschutz durchgefallen

18. Oktober 2023 | Naturschutz, Wälder, Lebensräume

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland eine heftige Rüge verpasst. Das Land sei seinen Hausaufgaben in Hinblick auf die Sicherung sowie Pflege europäischer Naturschutzgebiete, sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH), nicht nachgekommen. Geklagt hatte die Europäische Kommission. Jetzt müssen Bund und Länder nachbessern. Sonst drohen empfindliche Strafzahlungen.

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Foto: Sebastian König Eine von vielen Raritäten am Grünen Band: der Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) im FFH-Gebiet Schlechtsarter Schweiz.  (© Sebastian König)

Konkret bezieht sich das Urteil auf Versäumnisse bei der rechtlichen Verankerung der FFH-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung sowie bei Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Schutzgebiete. Es mangele an Verbindlichkeiten, heißt es. Viele der ausgewiesenen Gebiete befinden sich noch immer in einem schlechten Zustand. Das seit 2015 laufende Verfahren ist für den Staat eine Ohrfeige und zeigt auf, wie sehr der Biotop- und Artenschutz in Deutschland verschleppt wurde und wird.

Woanders geht’s doch auch

Die Bundesrepublik liegt mit derzeit nur 0,6 Prozent ausgewiesener Schutzfläche auf dem drittletzten Platz aller 27 EU-Staaten. Naturschutz braucht bei uns endlich die selbe Beschleunigung wie der Ausbau des Fernverkehrs, nachhaltiges Bauen und Erneuerbare Energien. Die Bundesregierung hingegen bewegt sich in die falsche Richtung: der Deutschland-Pakt von Bund und Ländern ist ein Pakt zur Naturzerstörung. Es braucht ein Naturflächen-Gesetz, das die Schutzgebiete und den Biotopverbund genauso verbindlich ermöglicht wie der Bundesverkehrswegeplan den Straßen- und Schienenbau.

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