Gutachten zeigt: Fischerei mit Grundschleppnetzen im Schutzgebiet Doggerbank ist gesetzeswidrig

11. Mai 2023 | Meere, Naturschutz, Lebensräume

Obwohl die Doggerbank seit 2017 Meeresschutzgebiet ist, wird dort weiter mit Grundschleppnetzen gefischt. Rechtlich gesehen muss vor jeder Fangerlaubnis von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Das hat die BLE aber bisher kein einziges Mal gemacht.

Grundschleppnetz voller Fische. Grundschleppnetze zerstören Lebensräume und Artenvielfalt.  (vinzenttrozenberg / istock)

Wie das von uns beauftragte Rechtsgutachten jetzt ergeben hat, ist dieses Vorgehen eindeutig rechtswidrig und kann mit einer Klage angefochten werden.

Grundschleppnetze zerstören Artenvielfalt

Grundschleppnetze werden über den Meeresboden gezogen. Dabei werden alle Tiere gestört, gefangen, verletzt oder getötet, die im Meeresboden oder direkt darüber leben. Außerdem werden Lebensräume wie Seegraswiesen, Riffe aus Steinen oder Muschelbänke zerstört. Gefangen werden damit vor allem Krabben (Nordseegarnelen) und Plattfische (Scholle und Seezunge). Absurd, dass das in einem Meereschutzgebiet passiert. 

Größte Sandbank der Nordsee

Die Doggerband ist mit über 25.000 km² die größte Sandbank der Nordsee. Sie liegt zwischen Großbritannien, Niederlande und Dänemark. Das Gebiet ist ein einzigartiger Lebensraum für viele Tiere. Hier wachsen besonders viele Algen, die für Schweinswale, Muscheln, Seevögel und andere Tiere ein willkommenes Nahrungsangebot sind. Der BUND fordert deswegen Fischereiminister Cem Özdemir auf, die Grundschleppnetzfischerei auf der Doggerbank sofort einzustellen. Weitere Fangerlaubnisse dürfen nicht mehr ohne eine vorhergehende Verträglichkeitsprüfung vergeben werden. Darüber hinaus fordern wir ein Grundschleppnetz-Komplettverbot für die Doggerbank.

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