Rechtsgutachten des BUND zu CETA

02. September 2016 | TTIP / CETA

CETA und TTIP werfen ihre Schatten voraus: So lässt sich auch der extrem schwache Kriterienkatalog der EU-Kommission für hormonelle Schadstoffe erklären.

Pressekonferenz des BUND zu CETA-Rechtsgutachten Hubert Weiger und Ernst-Chrisoph Stolper bei der Präsentation des CETA-Rechtsgutachtens  (Jörg Farys/BUND)

CETA und TTIP werfen ihre Schatten voraus: So lässt sich auch der extrem schwache Kriterienkatalog der EU-Kommission für hormonelle Schadstoffe erklären. Auf Drängen der Industrie sowie der US-amerikanischen und kanadischen Regierung ist die Europäische Kommission hier bereits dem Grundsatz von CETA gefolgt, "unnötige Regulierungsunterschiede" zu vermeiden.

Das Ergebnis dieses Kniefalls vor der Industrie ist ein Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung hormonell wirksamer Schadstoffe, der das Vorsorgeprinzip ignoriert und geltende Schutzstandards schwächt. Warnungen von unabhängigen WissenschaftlerInnen beachtet die EU-Kommission dabei nicht.

Nur ein Beispiel von vielen

Die Regulierung der hormonellen Schadstoffe ist nur ein Beispiel dafür, was uns mit CETA, dem "Freihandelsabkommen" zwischen der EU und Kanada, drohen würde. Und auch schon bald: CETA ist fertig verhandelt, soll bereits im Oktober beschlossen werden.

Die Folgen von CETA auf das europäische Umweltrecht hat für den BUND Umweltrechtsexpertin Cornelia Ziehm untersucht. Und es sähe düster aus, enthält CETA doch eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Umwelt- und Verbraucherschutzstandards abzuschwächen.

Im Namen des "Freihandels" sollen schwer erkämpfte Umwelt- und Verbraucherschutzstandards geopfert werden, nur um die Gewinne von Chemie- und Gentechnikkonzernen zu steigern. CETA öffnet die Tür für Unternehmen, die umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe und Produkte auf den europäischen Markt bringen wollen. Handelspartner könnten sogar einfordern, in die Gestaltung neuer Gesetzesmaßnahmen eingebunden zu werden.

Der BUND findet: Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz dürfen nicht als Handelshemmnis abgestempelt werden. Die Bundesregierung darf weder der vorläufigen Anwendung noch einer für später geplanten Unterzeichnung von CETA zustimmen.

Mehr Informationen

  • BUND-Analyse zur Regulierung der hormonellen Schadstoffe und CETA
  • BUND-Rechtsgutachten zu CETA

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