Neues Naturschutzrecht – BUND ruft Länder zur Verbesserung auf!

09. Februar 2017 | Naturschutz, Meere, Lebensräume, Wälder

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes 2017 gebilligt. Klare Regelungen? Fehlanzeige! Noch können die Länder und der Bundestag versuchen die gravierendsten Lücken zu schließen.

Neues Naturschutzrecht: Vor- und Nachteile Noch können die gravierendsten Lücken geschlossen werden.  (BUND)

Wichtige Neuregelungen betreffen den Biotop­verbund, den Artenschutz und den Meeres­schutz. Aber auch der Schutz von Biotopen und die Arbeit der Naturparks sind einbezogen.

Fluch und Segen

Im Vergleich zum vorherigen Entwurf zeigt sich vor allem der schon fast traditionelle Wider­stand gegen klarere Regelungen in der Land- und Forstwirtschaft und im Meeres­schutz, aber auch beim Schutz von Biotopen.

Gravierend: Der Schutz einzelner geschützter Tiere ist nur noch dann wesentlich, wenn die Gefahr für sie "signifikant" erhöht ist. Naturschützer*innen, Naturschutz- und Planungsbehörden werden zudem damit allein gelassen, was das bedeuten soll. Missverständnissen, Rechtsstreit und Missbrauch sind damit Tür und Tor geöffnet.

Noch können die Länder und der Bundestag versuchen die gravierendsten Lücken schließen.

Was muss jetzt nachgebessert werden?

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