Der Energiechartavertrag ist ein internationales Abkommen, das schnelle und effektive Maßnahmen gegen Klima- und Umweltkrise erschwert. Er ermöglicht es seit den 1990er Jahren gegen Staaten vorzugehen, die Umweltschutzgesetze erlassen. Konzerne können diese Staaten dann vor internationalen Schiedsgerichten verklagen.
Besonders fossile Energiekonzerne nutzen den Vertrag, um weiterhin bei der Verbrennung von Öl, Kohle und Gas zu profitieren. Der Energiechartavertrag schützt Investitionen im Energiebereich zum Beispiel im Kohlebergbau oder für Gaspipelines.
Judikative ist keine Privatsache
Die internationalen Schiedsgerichte sind nicht vergleichbar mit dem normalen gerichtlichen Weg. Sie bestehen lediglich aus bestellten Wirtschaftsanwält*innen. Regierungen können so leichter unter Druck gesetzt oder dazu "verurteilt" werden, enorme Entschädigungssummen zu zahlen.
Der Energiecharta-Vertrag bremst damit die dringend nötige sozial-ökologische Transformation aus und kostet den Steuerzahler potentiell Milliarden. Erst vor Kurzem verklagte der deutsche Energiekonzern RWE die Niederlande auf Basis des Vertrags auf eine Entschädigung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Zuvor hatte die niederländische Regierung den Kohleausstieg bis 2030 beschlossen.
Argumentationsleitfaden: Sinnvoll gegen den ECT
Trotz wachsender Kritik an dem Vertrag und seinen Auswirkungen auf die Klimapolitik gibt es weiterhin Befürworter*innen. Dabei ist längst klar, dass ein Verbleib im Vertrag die Erreichung der Pariser Klimaziele der EU verhindert.
Gemeinsam mit Powershift und anderen Organisationen hat der BUND deshalb einen Leitfaden für Journalist*innen, Politiker*innen und Aktive in der Zivilgesellschaft erarbeitet. Dort werden gängige Argumente entlarvt, Verteidiger*innen des Vertrags identifiziert und Gegenargumente präsentiert.