"Neue Gentechnik": EU darf Gentech-Pflanzen aus den USA nicht ungeprüft auf den europäischen Markt lassen

18. März 2019 | Landwirtschaft, Umweltgifte

Laut eines am 14.3. erschienenen Berichts des Instituts für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie, Testbiotech, hat die US-Regierung schon mehr als 20 Freigaben für den Anbau und die Vermarktung von Pflanzen erteilt, die mit Hilfe neuer Gentechnikmethoden verändert wurden. Eine spezifische Risikoprüfung erfolgte dabei nicht. Die EU muss deshalb dafür sorgen, dass die neuen Pflanzen nicht unreguliert auf den europäischen Markt gelangen. Und für die Zulassung von Importen dringend prüfen, welche neuen Risiken mit den neuen Gentechniken verbunden sind.

Gefährlicher Mais. Foto: iStock.com / keithferrisphoto Neue Gentech-Produkte aus den USA dürfen nicht ohne Prüfung auf die Teller der Europäer*innen gelangen.  (keithferrisphoto / iStock.com)

Mehr als 20 neue gentechnisch veränderte Pflanzen – von Kartoffeln bis Mais, von Leindotter bis Reis – sowie einen Speisepilz hat die US-Landwirtschaftsbehörde bereits für den Anbau – und damit auch für die Teller der Verbraucher*innen – freigegeben.

Die Besonderheit: All diese Pflanzen wurden mit einer der neuen Gentechnik-Methoden erzeugt, die im Unterschied zu bekannten transgenen Veränderungen nicht mehr nur fremde Gene einführen, sondern auch direkt im Erbgut Gene aus-, an- oder umschalten können. Bei einem Teil der Pflanzen wurden auch neue und alte Techniken kombiniert.

Der nun vorliegende Bericht von Testbiotech zeigt außerdem, dass die Eingriffstiefe der Veränderungen bei den neuen Verfahren viel größer sein kann: Ganze Genfamilien werden auf einmal verändert, gekoppelte Gene werden getrennt, besonders gegen Mutationen geschützte Bereiche im Genom werden angegriffen usw. Das ist weit entfernt von dem, was in der normalen Züchtung passiert!

"Da hier mit speziellen Technologien ins Erbgut eingegriffen wird, können sich die Ergebnisse deutlich von denen unterscheiden, die mit der konventionellen Züchtung erreicht werden. Daraus ergibt sich eine besondere Vorsorgepflicht gegenüber einer Freisetzung dieser Organismen oder ihrer Verwendung in Lebensmitteln", so die Bewertung von Testbiotech. Oder anders ausgedrückt: Für diese Pflanzen braucht es weitgehendere Risikoprüfungsverfahren als die bisherigen.

USA: Freibrief für neue Gentech-Pflanzen

Im Fall der US-amerikanischen Freigaben kann davon nicht die Rede sein. Im Gegenteil: In den USA erfolgt keine Risikoprüfung mit anschließender Zulassung wie in Europa. Die US-Landwirtschaftsbehörde überprüft zunächst lediglich, ob GVO (gentechnisch veränderte Organismen) eine Gefahrenquelle für die Übertragung von Pflanzenkrankheiten darstellen oder als schädliches Unkraut gelten können.

Somit trifft die US-amerikanische Freigabe nur eine Aussage über direkte Gefahren für die Landwirtschaft – und erstellt ansonsten erstmal einen Freibrief für Anbau und Vermarktung der GVO. Ob überhaupt weitere Prüfungen der US-Umweltbehörde oder der US-Arznei- und Lebensmittelbehörde verlangt werden, wird ausschließlich von Fall zu Fall entschieden. Eine generelle Sicherheitsprüfung für Umwelt und Gesundheit findet also in den USA nicht statt.

EU: Kein Import ohne Risikoprüfung!

In der EU sind Gentech-Produkte dagegen reguliert: Sie müssen einer Risikoprüfung unterzogen und als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden, wenn sie auf den Markt gelangen. Erst im vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass diese Mindestanforderungen der europäischen Regulierung auch für die neuen Gentechnikverfahren gelten.

Der Testbiotech-Bericht zeigt auf, warum dies absolut notwendig ist. Denn auch bei den in den USA zum Anbau freigegebenen Gen-Konstrukten sind Genom-Veränderungen dabei, die deutlich tiefer eingreifen als die klassische Gentechnik.

  • Deshalb muss die EU dringend dafür Sorge tragen, dass diese neuen Pflanzen nur nach Durchlaufen einer Risikoprüfung importiert werden können.
  • Die beschriebenen möglichen Effekte der Gentech-Eingriffe deuten außerdem darauf hin, dass die neue Gentechnik auch neue Risiken mitbringt, die auch eine Ausweitung der Risikoprüfung erfordern.
  • Damit Verbraucher*innen, Landwirt*innen und Lebensmittelhersteller*innen weiterhin die Wahl haben, muss die EU die Kennzeichnung der neuen Gentech-Pflanzen einfordern und sicherstellen. Alles andere wäre ein fahrlässiger Verstoß gegen geltendes EU-Recht und das europäische Vorsorgeprinzip!
  • Auch die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass sie bezüglich der Gentechnik Wahlfreiheit garantiert – und muss das entsprechend umsetzen.

Mehr Informationen

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb