Mehr Nervengift in Spargel, Milch und Fleisch?

03. Februar 2017 | Umweltgifte, Chemie, Landwirtschaft, Wildbienen

Erneut erlaubt die EU mehr Neonikotinoide in Lebensmitteln. Diesmal wurden die Grenzwerte für das Nervengift Acetamiprid in Spargel, Milch und Fleisch teils drastisch erhöht. Eine parlamentarische Kontrolle findet dabei nicht statt.

Spargelernte; Foto: Jai79 / CC0 1.0 / pixabay.com Spargel darf nun 80-mal soviel Acetamiprid enthalten als zuvor. Der BUND fordert, das Nervengift zu verbieten.  (Jai79 / pixabay.com)

Erst im September hatte die EU-Kommission die Grenzwerte für das Neonikotinoid Acetamiprid für verschiedene Lebensmittel wie Tomaten und Weizen erhöht. Jetzt geht die Praxis der schleichenden Vergiftung weiter: Diesmal sind die Grundnahrungsmittel Milch und Fleisch sowie Spargel dran.

Die erlaubte Menge des Nervengifts Acetamiprid steigt bei Spargel um das 80-fache, bei Schweinefleisch um das 25-fache (siehe Infografik)! Solche Grenzwerterhöhungen müssen nicht etwa im Parlament abgestimmt werden – nein, die Mitgliedstaaten beschließen es und die Kommission schickt dann lediglich eine Information über die erfolgte Änderung.

Die EU reagiert mit solchen Grenzwerterhöhungen auf den Druck der großen Bauernverbände und der Pestizidindustrie. Die Regierungen nehmen somit in Kauf, dass unser Essen immer mehr Gift enthalten darf. Drei Neonikotinoide sind seit 2013 wegen ihrer Gefährlichkeit für Bienen bereits teilweise verboten. Der BUND fordert ein umfassendes Verbot aller Neonikotinoide ohne Schlupflöcher. Landwirtschaftsminister Schmidt muss sich dringend auf EU-Ebene dafür einsetzen.

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Neonikotinoide in Lebensmitteln

Grenzwerte für Neonikotinoide; Grafik: BUND
Grenzwerte für Neonikotinoide; Grafik: BUND
Neonikotinoide in Lebensmitteln

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