Mega-Mastanlage in Haßleben verhindert: Großartiger Erfolg für Tier- und Naturschutz

10. Juli 2020 | Massentierhaltung, Landwirtschaft

Die umstrittene Schweinemastanlage Haßleben wird definitiv nicht in Betrieb gehen, das hat das OVG Berlin-Brandenburg endgültig festgestellt. Nach über 15 Jahren endet der langjährige Widerstand und zeigt: Ein langer Atem zahlt sich aus.

Glückliches Schwein; Foto: © Lilifox - Fotolia.com Die Mega-Mastanlage ist verhindert. Ein großartiger Erfolg für Tier- und Naturschutz.  (Lilifox / Fotolia.com)

Seit über 15 Jahren kämpfte der BUND gegen den Bau einer Mega-Mastanlage für Schweine im brandenburgischen Haßleben. Und endlich haben wir gewonnen! Die Anlage wird definitiv nicht in Betrieb gehen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat endgültig festgestellt, dass die für die Anlage mit 37.000 Mastplätzen erteilte Genehmigung rechtswidrig ist. Damit endet der seit 16 Jahren andauernde Kampf von Verbänden, Initiativen und Privatpersonen gegen die geplante industrielle Tierhaltung in der Uckermark. Der lange, steinige Weg hat gezeigt, wie wichtig unsere ausdauernde, kontinuierliche Arbeit ist.

Berufung ausgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 6. Juli 2020, den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam abgelehnt. Das VG Potsdam hatte die Genehmigung, die das Landesamt für Umwelt im Jahr 2013 erteilt hatte, mit Urteil vom 16. Oktober 2017 aufgehoben. Dieses Urteil ist nunmehr rechtskräftig, weitere Rechtsmittel gibt es nicht mehr.

Aus planungsrechtlichen Gründen hätte die Genehmigung nicht erteilt werden dürfen, urteilten die Richter*innen des Verwaltungsgerichts Potsdam. Doch auch darüber hinaus sprechen viele Gründe gegen den Mega-Maststall. Die Genehmigungsbehörde war damals bei ihrer Genehmigung davon ausgegangen, dass der riesige Komplex der alten DDR-Mastanlage innerhalb des Orts Haßleben in der Uckermark liegt. Dem widersprach das VG mit dem Argument, dass sich eine solche Großanlage nicht in ein kleines Dorf "einfügt". Im Außenbereich, sei die Anlage aber nicht genehmigungsfähig, weil es sich bei einer solchen Anlage nicht um ein sog. privilegiertes Vorhaben handelt. Das OVG hat dies nun bestätigt. Damit ist der Rechtsstreit beendet.

Geklagt hatte der BUND gemeinsam mit anderen Umwelt- und Tierschutzverbänden. Wir danken allen Unterstützer*innen und allen Beteiligten für das immense Durchhaltevermögen.

Die Mega-Mastanlage in Haßleben ist nur ein Beispiel für Tierfabriken, die den Profit vor das Wohl von Tier, Mensch und Umwelt stellen. Der BUND setzt sich gegen die Entstehung neuer Riesen-Mastanlagen, gegen Antibiotoka-Missbrauch, für eine verpflichtende Haltungskennzeichnung und einen Umbau der Tierhaltung ein. Unterstützen Sie uns dabei mit einer Spende. Vielen Dank!

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